Von Soldaten vergewaltigt
Valentina Rosendo Cantú war 17 Jahre alt, als sie am 16. Februar 2002 in der Nähe ihres Wohnortes, im mexikanischen Bundesstaat Guerrero, von Soldaten mit Waffen bedroht, geschlagen und vergewaltigt worden war. Sie erstatte Anzeige, die Militärjustiz zog die durch die lokale Staatsanwaltschaft eingeleiteten strafrechtlichen Verfahren jedoch an sich. Statt ihre Vorwürfe, sowie die von Inés Fernández Ortega, einer zweiten Frau, die einen Monat später ein ähnliches Schicksal erlitt, gründlich zu untersuchen und die Täter zu ermitteln, bemühte sich die Militärstaatsanwaltschaft, ihre Aussagen als unglaubwürdig erscheinen zu lassen und wollte die Ermittlungen einstellen.
Urteil des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofes
Nachdem die beiden Frauen bei der mexikanischen Justiz kein Gehör gefunden hatten, wandten sie sich trotz Drohungen im November 2003 bzw. im Juni 2004 mit Hilfe des Menschenrechtszentrum «Tlachinollan» an die Interamerikanische Menschenrechtskommission. Sie sah die Beschwerden als berechtigt an und überwies die Fälle im Jahr 2009 an den Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof.
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Am 1. Oktober 2010 verkündete dieser das abschliessende Urteil zugunsten der Klägerinnen: Er verurteilte den mexikanischen Staat wegen einer Reihe von Menschenrechtsverletzungen und forderte, Verfahren gegen die mutmasslichen Vergewaltiger der beiden Frauen vor Zivilgerichten zu eröffnen, die Opfer zu entschädigen und Verfahren gegen diejenigen zu eröffnen, die umfassende und unparteiliche Ermittlungen verhindert hatten.
Im Sommer 2011 folgte der Oberste Gerichtshof von Mexiko dem Urteil des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof und entschied, dass mutmasslich von Militärangehörigen verübte Menschenrechtsverletzungen in Zukunft vor Zivilgerichten verhandelt werden müssen. Wenige Wochen später räumte auch die General-staatsanwaltschaft des Militärs ein, dass die Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen durch Militärangehörige nicht in ihre Zuständigkeit fällt. Die Ermittlungen gegen die Täter wurden an Zivilgerichte übergeben.
«Der Kampf geht weiter»
Die Anerkennung der Verantwortung durch die mexikanische Regierung ist für Valentina Rosendo Cantú ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit. Der endgültige Weg dorthin ist jedoch noch sehr weit: Die Verantwortlichen sind noch nicht ermittelt und zur Rechenschaft gezogen und in vielen weiteren ähnlichen Fällen gibt es noch keine Erfolge zu verzeichnen, darunter auch im Fall von Inés Fernández Ortega. Deshalb müssen die Bemühungen weitergehen.
«Der Kampf ist noch nicht zu Ende. Diese Nachricht geht an alle Frauen: Kämpft weiter und gebt nicht auf, beendet die Kette der Straflosigkeit», sagte Valentina am 15. Dezember während des für sie veranstalteten öffentlichen Aktes.