Ines Fernandez und  Valentina Cantu ©  Tlachinollan
Ines Fernandez und Valentina Cantu © Tlachinollan

Mexiko Positive Entwicklung im Prozess von Valentina Rosendo und Ines Fernandez

20. Januar 2014
Ein mexikanisches Zivilgericht hat vier Angehörige des Militärs in Untersuchungshaft genommen und Anklage wegen Folter und sexueller Gewalt an Valentina Rosendo und Ines Fernández erhoben. Die beiden indigenen Frauen aus dem Bundesstaat Guerrero kämpfen seit zwölf Jahren dafür, dass ihre Vergewaltiger zur Verantwortung gezogen werden. Diesem Ziel sind sie nun ein Stück näher gekommen.

Der erste Prozess in ihrem Fall wurde vor einem Militärgericht geführt. Damals wurde niemand für die Misshandlungen verantwortlich gemacht. Der Verlauf ähnlicher Fälle zeigt, dass dies kein Einzelfall war - daher fordert Amnesty International seit Jahren, dass Fälle von mutmasslichen Menschenrechtsverletzungen durch Militärangehörige vor Zivilgerichten verhandelt werden müssen.

Urteil des interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte

Nachdem die beiden Frauen vor dem Militärgericht nicht zu ihrem Recht kamen, zogen sie vor den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte in Costa Rica, der 2010 zwei Urteile gegen den Staat Mexiko aussprach. Neben weiteren Massnahmen wurde eine Überweisung des Falles an die zivile Gerichtsbarkeit angewiesen.

Vor einem Zivilgericht

Die Ermittlungen des Zivilgerichts gegen die vier Militärangehörigen stellt einen wesentlichen Schritt zur Umsetzung der Urteile und zur Bekämpfung der Straflosigkeit in Mexiko dar. Das Verfahren ist das Ergebnis des langen Kampfes von Rosendo und Fernández sowie all der MenschenrechtsverteidigerInnen, die sie auf ihrem jahrelangen Weg begleitet haben.

Amnesty International betont, dass die Strafverfolgung der Angeklagten gemäss den internationalen Standards für ein faires Verfahren durchgeführt werden muss. Dies beinhaltet die Wahrung der Unschuldsvermutung, die sowohl die Rechte der Täter als auch die der Opfer schützt. Vor diesem Hintergrund ruft Amnesty International die mexikanische Justiz dazu auf, einen effektiven und unabhängigen Prozess zu gewährleisten.

Ausserdem fordert Amnesty International die mexikanischen Behörden dazu auf, die Urteile des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen und Artikel 57 des Militärgesetzbuches zu überarbeiten. Alle mutmasslich von Militärangehörigen begangenen Menschenrechtsverletzungen müssen vor Zivilgerichten verhandelt werden.

Unterstützung von Amnesty International

Amnesty International begleitet die Fälle von Valentina Rosendo und Ines Fernández seit 2002. Die beiden indigenen Frauen haben von Aktivistinnen und Aktivisten weltweit Unterstützung in ihrem mutigen Kampf für Gerechtigkeit erhalten. Auch in der Schweiz setzen sich AktivistInnen für die beiden Frauen ein.