Am 26. April stimmte der Senat der finalen Fassung des Foltergesetzes zu, wodurch das Gesetz nun in Kraft tritt. Die nun verabschiedete Fassung stellt eine Verbesserung gegenüber dem früheren Entwurf dar. Die vier rückschrittlichen Paragrafen, die Amnesty International Sorge bereitet hatten, sind nachgebessert worden.
Internationale Medienmitteilung zum neuen Foltergesetz (26. April 2017)
Am 27. April nahm der Senat ein Gesetz zur Bekämpfung erzwungenen Verschwindenlassens an. Amnesty International deutet dies als positiven Schritt, obwohl das Gesetz noch Raum für Verbesserungen aufweist. Das Gesetz muss nun noch vom Repräsentantenhaus verabschiedet und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, bevor es landesweit in Kraft tritt.
Internationale Medienmitteilung zum Gesetzesentwurf gegen Verschwindenlassen (27. April 2017)