Acht Hinrichtungen innert weniger Tage waren in Arkansas geplant – der richterliche Stopp heisst aber nicht, dass sie nicht doch noch vollstreckt werden. © AI
Acht Hinrichtungen innert weniger Tage waren in Arkansas geplant – der richterliche Stopp heisst aber nicht, dass sie nicht doch noch vollstreckt werden. © AI

USA Hinrichtungsstopp in Arkansas

19. April 2017
Im US-Bundesstaat Arkansas hätten acht Hinrichtungen binnen zehn Tagen durchgeführt werden sollen. Zwei wurden bereits vom Obersten Gerichtshof verhindert: In letzter Minute wurde die Hinrichtung des Todeskandidaten Don Davis gestoppt, davor hatte der Oberste Gerichtshof von Arkansas bereits die am gleichen Tag geplante Hinrichtung von Bruce Ward unterbunden.

Die beiden geplanten Hinrichtungen von Bruce Ward und Don Davis wurden in letztem Moment ausgesetzt, nachdem das Oberste Gericht des US-Bundesstaates Arkansas kurzfristig einen Hinrichtungsaufschub anordnete. Wenige Minuten vor Mitternacht und damit kurz vor Ablauf des Hinrichtungsbefehls weigerte sich der Oberste Gerichtshof der USA, den Hinrichtungsstopp wieder aufzuheben.

Vorangehende Erlässe, die die weiteren Hinrichtungen gestoppt hatten, wurden jedoch aufgehoben, fünf der ursprünglich acht Todeskandidaten sollen weiterhin exekutiert werden. Die Hinrichtung von Jason McGehee wurde vorläufig verschoben. Die Rechtslage ist im Moment unübersichtlich, es kann jederzeit zu Vollstreckungen kommen.

In den vergangenen 12 Jahren hatte Arkansas keine Todesstrafen vollstreckt. Die nun hohe Zahl beabsichtigter Hinrichtungen zwischen dem 17. und 27. April hängt laut Medienberichten damit zusammen, dass bei einem der Mittel für die Giftspritze das Haltbarkeitsdatum abläuft. Offenbar habe Arkansas keine neuen Dosen des Giftes, welches für die Todesspritzen verwendet wird, erhalten.

Im letzten Moment

Die Rechtsbeistände von Don Davis hatten noch weitere Rechtsmittel eingelegt. Sie forderten eine weitere Anhörung, um weitere Beweise bezüglich der geistigen Behinderung ihres Mandanten vorzubringen. Am 17. April sprach sich das Oberste Gericht von Arkansas mit vier zu drei Stimmen für einen Hinrichtungsaufschub aus. Der Bundesstaat Arkansas legte daraufhin Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof der USA ein, welcher jedoch nicht die Notwendigkeit sah, aktiv zu werden. Don Davis hatte zum Zeitpunkt dieser gerichtlichen Entscheidung bereits seine «letzte Mahlzeit» zu sich genommen, und die für die Hinrichtung anwesenden Personen waren bereits auf dem Weg zum Hinrichtungsraum.

Am selben Tag sollte auch Bruce Ward hingerichtet werden. Am 29. März hatten die Rechtsbeistände von Bruce Ward Rechtsmittel vor dem erstinstanzlichen Gericht eingelegt und argumentiert, dass die Hinrichtung ihres Mandanten gegen die Verfassung verstossen würde, da Bruce Ward wiederholt mit paranoider Schizophrenie diagnostiziert worden ist.

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA aus dem Jahr 1986 (Ford vs. Wainwright) untersagt die Hinrichtung von Gefangenen, wenn sie geistig nicht in der Lage sind, den Grund für ihre Bestrafung bzw. die Tragweite ihrer Strafe zu begreifen.