Die schrecklichen Szenen aus den USA zeigen, dass es dringend eine internationale Verpflichtung zur Beendigung der Inhaftierung minderjähriger MigrantInnen braucht. © Sergio Ortiz/Amnesty International
Die schrecklichen Szenen aus den USA zeigen, dass es dringend eine internationale Verpflichtung zur Beendigung der Inhaftierung minderjähriger MigrantInnen braucht. © Sergio Ortiz/Amnesty International

Uno – Global Compact for Migration Keine Inhaftierung von Minderjährigen

9. Juli 2018
Hunderte traumatisierte Kinder sitzen aufgrund der Familientrennungs-Politik des US-Präsidenten Donald Trump noch immer in amerikanischen Gefängnissen. Amnesty International fordert die Staats- und Regierungschefs dazu auf, im «Globalen Pakt für Migration» (Global Compact for Migration) der Uno festzuschreiben, dass minderjährige Migrantinnen und Migranten nicht inhaftiert werden dürfen.

«Die schrecklichen Szenen in den USA haben gezeigt, dass es dringend erforderlich ist, alle Staaten zu verpflichten, keine minderjährigen Flüchtlinge und Migrantinnen einzusperren. Die Verhandlungen zum Globalen Pakt für Migration der Uno hätten zu keinem passenderen Zeitpunkt kommen können», sagt Perseo Quiroz, Jurist bei Amnesty International.

«Viele führende Politikerinnen und Politiker in aller Welt sind empört darüber, wie die Trump-Regierung mit Kindern umgeht, deren Eltern illegal in die USA eingereist sind. Jetzt ist es an der Zeit, diese Empörung in konkrete Taten zu verwandeln. Das nun stattfindende Uno-Treffen bietet den Staaten die Gelegenheit zu zeigen, dass es ihnen ernst ist, allen Kindern auf der Flucht – egal ob begleitet oder unbegleitet – den besten Schutz zu gewähren und die Inhaftierung sofort zu stoppen.»

Globaler Pakt für Migration

Die Staats- und Regierungschefs der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen treffen sich ab dem 9. Juli in New York, um den Text des Globalen Pakts für Migration zu verabschieden. Dieser soll ein gemeinsames Programm zur Regelung der Migration und zum Schutz der Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten festlegen. Während des gesamten Redaktionsprozesses hat Amnesty International Empfehlungen abgegeben, um sicherzustellen, dass der Pakt die Rechte minderjähriger Migranten schützt.

Amnesty International stellt sich gegen jegliche Inhaftierung von minderjährigen MigrantInnen – egal ob sie begleitet oder unbegleitet sind  – und empfiehlt, im Gesetz festzuschreiben, dass Familien und Kinder nicht zu Zwecken der Einwanderungskontrolle inhaftiert werden dürfen.

Im September 2016 verabschiedete die Uno-Vollversammlung die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten und verpflichtete sich, einen globalen Pakt für eine sichere, geordnete und legale Migration zu entwickeln.

Im aktuellen Entwurf des Pakts steht, dass «die Migrationshaft nur als letztes Mittel eingesetzt» und im Falle von Minderjährigen «auf ein Ende der Inhaftierung von Minderjährigen im internationalen Migrationskontext hingearbeitet» wird. Amnesty International ist der Ansicht, dass die migrationsbedingte Inhaftierung von Minderjährigen unter keinen Umständen gerechtfertigt ist und fordert die Staaten auf, die Formulierungen entsprechend zu ändern.

«Wir hoffen, dass die Vorfälle in den USA andere Regierungen dazu bringen, konkrete Schritte zum Schutz aller Kinder vor dieser grausamen Behandlung zu unternehmen.» Perseo Quiroz, Jurist bei Amnesty International

«Leider werden nicht nur in den USA Kinder und Jugendliche aus Migrationsgründen inhaftiert. Länder wie Dänemark, Australien und Grossbritannien gehen ähnlich vor», sagt Perseo Quiroz.

«Wir hoffen, dass die Vorfälle in den USA die brutale Realität ins Rampenlicht gerückt haben, in der Kinder eingesperrt werden, weil ihre Eltern migriert sind, und dass sie andere Regierungen dazu bringen, konkrete Schritte zum Schutz aller Kinder vor dieser grausamen Behandlung zu unternehmen.»

Auch wenn der globale Pakt nicht rechtsverbindlich ist, so ist er doch politisch verpflichtend und bildet die Grundlage für die Migrationsdiskussion der nächsten Jahre.

Minderjährige auch in der Schweiz in Haft

Um den Vollzug der Wegweisung sicherzustellen, sieht das Ausländergesetz in der Schweiz die Möglichkeit vor, Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren zu inhaftieren. Dabei ist eine maximale Haftdauer von einem Jahr erlaubt. Die Administrativhaft für Kinder unter 15 Jahren ist demgegenüber ausgeschlossen.

Ein kürzlich veröffentlichter Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates brachte jedoch zutage, dass in der Schweiz nicht nur Kinder zwischen 15 und 18 Jahren, sondern auch jüngere Kinder von Administrativhaft betroffen sind. Bei den unter 15-Jährigen handelte es sich dabei mehrheitlich um Kinder, die zusammen mit Familienangehörigen in Haft gesetzt wurden.

Amnesty International lehnt eine Inhaftierung von Kindern ab. Auch migrationsrechtliche Gründe vermögen eine Inhaftnahme nicht zu rechtfertigen Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es sich um unbegleitete oder begleitete Kinder handelt. Amnesty International fordert daher die Schweiz auf, nach alternativen Lösungen zu suchen, wenn Kinder betroffen sind. Zudem fordert Amnesty International die Schweiz dazu auf, sich im Rahmen der laufenden Diskussion zum Global Compact on Migration für die Beendigung der Inhaftierung von Kindern aus migrationsrechtlichen Gründen einzusetzen.