Mahnwache für Julian Assange im Juni 2018  in London. © Katherine Da Silva Image / shutterstock.com
Mahnwache für Julian Assange im Juni 2018 in London. © Katherine Da Silva Image / shutterstock.com

USA / Grossbritannien Julian Assange darf nicht ausgeliefert werden

21. Oktober 2019
Julian Assange muss am 21. Oktober in einem Auslieferungsverfahren in London vor Gericht erscheinen. Ihm droht eine Auslieferung an die USA mit dem Risiko schwerer Menschenrechtsverletzungen.

Der 48-jährige WikiLeaks-Gründer wurde in London beim Verlassen der ecuadorianischen Botschaft, in der er während sieben Jahren Zuflucht gesucht hatte, verhaftet. Assange kämpft gegen die Auslieferung an die USA, wo er im Falle einer Verurteilung mit bis zu 175 Jahren Gefängnis rechnen muss.

«Die britischen Behörden müssen in Betracht ziehen, dass Julian Assange schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sein könnte,  wenn er in die USA ausgeliefert wird. Grossbrittannien darf daher dem Auslieferungsgesuch nicht stattgeben», sagt Massimo Moratti, Europa-Direktor von Amnesty International.

«Das Vereinigte Königreich ist an internationale Menschenrechtsnormen gebunden, die die Überstellung einer Person in ein Land verbieten, in dem ihr  Folter, Misshandlung oder die Todesstrafe drohen. Mit einer Auslieferung von Julian Assange in die USA würde Grossbritannien gegen diese Verpflichtungen verstossen.»

Hintergrund

In den USA  ist Assange wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente und Verstössen gegen das Anti-Spionage-Gesetz angeklagt.WikiLeak hatte wiederholt kompromittierende vertrauliche Dokumente veröffentlicht, namentlich zu den Kriegen der USA in Afghanistan und im Irak.

Amnesty International befürchtet, dass Assange in den USA unmenschliche Haftbedingungen bis hin zu Folter und Misshandlung drohen sowie ein unfairer Prozess, bei dem selbst die Todesstrafe nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Gegen Julian Assange liegt auch ein Auslieferungsbegehren aus Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen vor. Diese Vorwürfe gegen ihn müssen gründlich untersucht und in einem fairen Verfahren geklärt werden. Sollte er an Schweden ausgeliefert werden, wäre es dann an den schwedischen Behörden, sicherzustellen, dass er von dort nicht in die USA überstellt wird.