Notiz vom 25. Juni 2024: Julian Assange ist frei!
Der britische High Court entschied im Dezember 2023, zu dem von Julian Assange angestrengten Rechtsmittelverfahren eine zweitägige Anhörung durchzuführen. Darin wird entschieden, ob ihm noch Rechtsmittel offenstehen oder ob er sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden muss.
Anmerkung: Unterdessen hat das Gericht einen Entscheid gefällt. Siehe dazu unseren Artikel vom 26. März 2024:
Gericht verhindert vorerst Assanges Auslieferung, Medienfreiheit weiter bedroht
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Notiz vom 21. Mai 2024: Der High Court in London hat am 20. Mai entschieden, dass Julian Assange Rechtsmittel gegen seine Auslieferung an die USA einlegen kann. Siehe dazu unseren Artikel Julian Assange darf Berufung einlegen
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Nach Ansicht von Amnesty International würden Julian Assange in den USA schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, u.a. Haftbedingungen, die Folter oder anderer Misshandlung gleichkommen könnten.
Im April 2019 wurde Julian Assange von den britischen Behörden in der ecuadorianischen Botschaft in London festgenommen. Im Mai 2019 wurde er zu 50 Wochen Haft verurteilt, weil er gegen seine Bewährungsauflagen verstossen hatte. Obwohl er bereits im September 2019 hätte freigelassen werden sollen, befindet er sich nach wie vor wegen eines Auslieferungsantrags der USA in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis. Die USA fordern seine Auslieferung, weil er auf seiner Plattform WikiLeaks Dokumente veröffentlicht hat, die Handlungen des US-Militärs aufdeckten, die möglicherweise Kriegsverbrechen darstellen.
Julian Assanges Veröffentlichung enthüllter Dokumente auf WikiLeaks darf nicht bestraft werden, da dies ein übliches Vorgehen des investigativen Journalismus ist. Eine Anklage gegen Julian Assange könnte andere Journalist*innen und Publizist*innen davon abhalten, ihr Recht auf freie Meinungsäusserung wahrzunehmen.
/ Die Briefaktion ist abgeschlossen