Am 20. Dezember 2019 nahmen angebliche Angehörige der staatlichen Sicherheitskräfte die Abgeordneten Gilber Caro und Víctor Ugas fest. Die beiden wurden zwar dem Haftrichter vorgeführt, jedoch verweigern die Behörden gegenüber den Angehörigen jegliche Auskunft über den Aufenthaltsort der Festgenommenen. Dieser Umstand erfüllt möglicherweise den Straftatbestand des erzwungenen Verschwindenlassens.
Dutzende Oppositionelle haben das Land wegen der Drohungen verlassen.
Zahlreiche Diffamierungskampagnen und Drohungen kommen zu den Angriffen gegen Angehörige der Opposition dazu. So verschärften die Attacken gegen die Abgeordnete Delsa Solórzano deren Bedrohungslage so akut , dass die Interamerikanische Menschenrechtskommission ihr Ende Dezember Schutzmassnahmen zusprach. In den letzten Jahren haben Dutzende von Oppositionellen wegen den andauernden Drohungen das Land verlassen und in anderen Ländern um Asyl ersucht.
«Amnesty International beobachtet diese Welle von Angriffen gegenüber Angehörigen der Nationalversammlung mit Sorge und bleibt wachsam gegenüber erneuten willkürlichen Verhaftungen oder anderen Massnahmen, welche die Bewegungsfreiheit von oppositionellen Parlamentsangehörigen einschränken», sagt Erika Guevara Rosas, Direktorin von Amnesty International in der Region Amerika.
«Die Uno-Mission, die mit der Untersuchung der Verbrechen gegen das Völkerrecht betraut ist, muss sich auch mit der jüngsten Welle der Repression befassen, um sicherzustellen, dass diese nicht ungestraft bleibt. Die venezolanischen Behörden dürfen nicht vergessen, dass diese Menschenrechtsverletzungen völkerrechtliche Verbrechen darstellen können, die nicht ungestraft bleiben werden. »
Hintergrundinformationen
Weitere Informationen zu gezielten aussergerichtlichen Hinrichtungen, willkürlichen Verhaftungen sowie Tötungen und Verletzungen durch exzessive Gewaltanwendung, die seit mindestens 2017 systematisch und in grossem Umfang angewendet werden, finden sich im 2019 erschienen Bericht «Hunger for justice: Crimes against humanity in Venezuela».