Frau in El Salvador, wo sich Amnesty für die Aufhebung des totalen Abtreibungsverbotes einsetzt, September 2014. © Amnesty International
Frau in El Salvador, wo sich Amnesty für die Aufhebung des totalen Abtreibungsverbotes einsetzt, September 2014. © Amnesty International

Zentralamerika Lage der Menschenrechte im Jahr 2014

25. Februar 2015
Der Bericht von Amnesty International zur Lage der Menschenrechte 2014/15 zeigt auf, dass die zunehmende Ungleichheit, Diskriminierung, Umweltzerstörung, Straffreiheit sowie die wachsende Unsicherheit die Bevölkerung in den Ländern Zentralamerikas an der Ausübung ihrer Menschenrechte hindern. In den ersten neun Monaten des Jahres 2014 wurden in Zentralamerika mindestens 40 MenschenrechtsverteidigerInnen ermordet.

MenschenrechtsverteidigerInnen werden weiterhin Opfer von Angriffen gegen ihr Leben, gegen ihre körperliche Unversehrtheit und gegen ihre Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Am meisten gefährdet sind MenschenrechtsverteidigerInnen, die gegen die Straflosigkeit kämpfen, und solche, die sich für Menschenrechte im Zusammenhang mit Land und dem Schutz natürlicher Ressourcen einsetzen.

Der Zugang zur Justiz ist weiterhin für viele Personen nicht gewährleistet, vor allem für solche aus benachteiligten Gemeinschaften. Diese Situation wird durch gravierende Mängel des Justizsystems sowie durch Angriffe auf ZeugInnen, AnwältInnen und RichterInnen verschärft.

Alle amerikanischen Staaten haben die UNO Deklaration über die Rechte indigener Völker vom 2007 unterzeichnet. Dennoch führt die Missachtung der Menschenrechte indigener Gemeinschaften dazu, dass diese Drohungen, Feindseligkeiten, erzwungenen Umsiedlungen und Morden ausgesetzt sind. Die Bedrohungen steigen im selben Masse wie das Interesse an der Ausbeutung von Rohstoffen auf indigenem Gebiet zunimmt.

Besonders gravierend wirkt sich die Straflosigkeit für schwere Menschenrechtsverstösse auf die Situation der MenschenrechtsverteidigerInnen sowie der Menschenrechte im Allgemeinen aus. Tausende Fälle von Verschwindenlassen und aussergerichtlichen Hinrichtungen, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts begangen worden sind, bleiben ungestraft. Obwohl die amerikanischen Staaten über einige der solidesten Gesetze und Massnahmen gegen Folter verfügen, sind Folter und andere Misshandlungen weiterhin an der Tagesordnung, ohne dass die Verantwortlichen vor Gericht gezogen werden. MigrantInnen werden generell diskriminiert, und die Staaten zeigen keinen Willen, die marginalisierenden Strukturen zu bekämpfen. Die Straflosigkeit für geschlechtsspezifische Gewalt schafft ein Klima der Toleranz gegenüber Gewalt an Frauen und Mädchen.

AI Report 2014/15: Americas Regional Overview  (Englisch)