Diese hart erkämpften Fortschritte könnten allerdings ernsthaft gefährdet sein, wenn nun die afghanische Regierung und ihre NATO/ISAF-PartnerInnen ihren Einsatz für den Schutz und die Förderung der Frauenrechte im Tausch gegen kurzfristige militärische und politische Übereinkünfte mit den Taliban und anderen aufständischen Gruppen abschwächen. Gruppen aus der afghanischen Zivilbevölkerung, insbesondere Frauengruppen, haben deutlich ihre Forderung zum Ausdruck gebracht, dass wie auch immer geartete Friedens- oder «Versöhnungs-»Gespräche in keinem Fall zum Euphemismus für das Wegverhandeln von Menschenrechten einer weiteren Generation von Afghaninnen und Afghanen werden dürfen. Die politischen EntscheidungsträgerInnen müssen jetzt zeigen, dass sie das Wohl der afghanischen Bevölkerung nicht auf dem Altar politischer und militärischer Zweckdienlichkeit opfern werden.
In den von ihnen kontrollierten Gebieten schränken die Taliban die Rechte der Frauen weiterhin massiv ein, so wie sie dies auch während ihrer Regierungszeit getan haben. Sie verwehren Frauen unter anderem das Recht auf Schulbildung, auf Arbeit, auf Bewegungsfreiheit, auf politische Partizipation und Repräsentation. Wenig Respekt für die Menschenrechte und das Kriegsvölkerrecht haben die Taliban und andere aufständische Gruppierungen auch bei ihren vorsätzlichen Angriffen auf Zivilpersonen, HelferInnen und Einrichtungen wie Schulen, besonders Mädchenschulen, an den Tag gelegt. Gemäss Angaben der Uno sind die Taliban und andere Gruppen von Aufständischen für zwei Drittel der mehr als 2’400 zivilen Opfer im vergangenen Jahr verantwortlich – dem bisher blutigsten Jahr seit dem Sturz der Taliban. Vergleichbare Deals mit den Taliban im benachbarten Pakistan führten zu vermehrten Menschenrechtsverletzungen in den von ihnen kontrollierten Gebieten und zu einer deutlichen Eskalation von Konflikten und Unsicherheit.
Die Erfahrung in Afghanistan wie auch im benachbarten Pakistan zeigt auf, dass ein Frieden ohne Gerechtigkeit und Beachtung der Menschenrechte kein echter Frieden ist und letztlich zu weiteren Konflikten führen könnte. Damit der Schutz der Menschenrechte und namentlich der Frauenrechte gewährleistet ist, fordert Amnesty International die afghanische Regierung und ihre US/NATO Partner zum Handeln auf:
• Die Menschenrechte, und dabei namentlich die Frauenrechte, müssen in allen Versöhnungsstrategien garantiert und überwacht werden: Sowohl während des Versöhnungsprozesses als auch bei Abschluss der Verhandlungen müssen alle Menschenrechte respektiert und geschützt werden, Verletzungen derselben müssen rasch und effektiv angegangen werden. Als erster Schritt müssen sich die afghanische Regierung und die Aufständischen zu den Verpflichtungen bekennen, die Afghanistan im Bereich der Menschenrechte sowohl unter Völkerrecht und wie auch unter Landesrecht einzuhalten hat.
• Jegliches Abkommen muss überprüfbare Indikatoren zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards durch die Vertragsparteien enthalten. Entwicklungen müssen dokumentiert und überprüft werden zum Beispiel in Bezug auf den Schulbesuch, vor allem durch Mädchen, den Zugang von Frauen zur Gesundheitsversorgung, die Müttersterblichkeit und die Gesundheit von Mutter und Kind. Wichtig ist auch, dass Helfer und Aktivistinnen aus der Zivilgesellschaft, insbesondere FrauenrechtsverteidigerInnen, ihre Aktivitäten in den von den verschiedenen Parteien kontrollierten Gebieten unbehelligt ausüben können.
• Afghanische Frauen müssen während der Planungsphasen und während der Versöhnungsgespräche angemessen vertreten sein. Die Frauenrechtskonvention CEDAW und relevante Resolutionen des Uno-Sicherheitsrates, namentlich die Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit und die mit ihr verbundenen Resolutionen, müssen in Politik und Praxis umgesetzt werden. Geschlechterparität sollte in allen Verhandlungsteams – inklusive den Friedens-Jirgas (Stammesräten) - angestrebt werden, mindestens aber müsste eine Frauenquote von 25 Prozent festgelegt werden, in Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Frauenvertretungsquote. Der Einbezug von Frauen in die Friedensgespräche muss echt und gehaltvoll sein, und die Anliegen der Frauen müssen ernst genommen werden.
• Die Schlichtungsgespräche dürfen nicht in Straffreiheit für schwere Menschen-rechtsverletzungen und Kriegsverbrechen münden. Der von Präsident Karzai bereits unterzeichnete «Transitional Justice Action Plan» (Aktionsplan für die Übergangsjustiz) sollte wieder in Kraft gesetzt und die darin empfohlenen Massnahmen innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens vollständig umgesetzt werden.