Chinesischer Bürgerrechtler zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

Nach einem unfairen Verfahren hat die chinesische Regierung den bekannten Bürgerrechtler Hu Jia am 3. April 2008 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Mit dem Urteil brechen die chinesischen Behörden erneut ihr Versprechen, die Menschenrechtslage vor den Olympischen Sommerspielen zu verbessern.

Hu Jia und Zeng Jinyan mit ihrem Baby  © Privat

«Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht von Hu Jia und eine Warnung an all jene AktivistInnen in China, die es in Zukunft wagen sollten, Menschenrechtsverletzungen öffentlich anzusprechen», sagte der AI-Chinaexperte Mark Allison nach der Verhaftung von Hu Jia.

Hu Jia ist ein gewaltloser politischer Gefangener. Amnesty International fordert seine sofortige und bedingungslose Freilassung. Ausserdem fordert AI das IOC, Regierungen weltweit und alle an den Olympischen Spielen beteiligten Parteien dazu auf, öffentlich Kritik an der Vorgehensweise der chinesischen Behörden zu üben – sei es in Bezug auf Hu Jia oder auf all die anderen gewaltlosen chinesischen AktivistInnen, die vor den Olympischen Spielen bereits mundtot gemacht wurden.

Unfaires Verfahren

Der bekannte Pekinger Menschenrechtler Hu Jia wurde am 28. Januar 2008 für «Schüren der Subversion» angeklagt. Ihm wurde jeglichen Kontakt zu Anwälten und Familienangehörigen verweigert. Zudem wird ihm die notwendige medizinische Behandlung seiner Hepatitis B. verwehrt. Zeng Jinyan, die Frau von Hu Jia, steht mit ihrem Säugling weiter unter Hausarrest. Telefonleitung und Internetverbindung sind von der Polizei unterbrochen worden.

Vor seiner Festnahme hatte Hu Jia öffentlich seine Besorgnis über die Menschenrechtsverletzungen durch die Pekinger Polizei geäussert. Im November 2007 nahm Hu Jia über Webcam an einer Anhörung im Europaparlament in Brüssel teil, in der er sagte, dass China das Versprechen, die Menschenrechtslage im Vorfeld der Olympischen Spiele zu verbessern, nicht eingehalten hätte.