Beijing National Stadium. © Tee Meng
Beijing National Stadium. © Tee Meng

Olympische Spiele 2022 in Peking Jetzt braucht es solide Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte

Die Würfel sind gefallen: Die Olympischen Winterspiele 2022 sollen - wie schon die Sommerspiele 2008 - in Peking stattfinden. Jetzt muss das IOC die Einhaltung der Menschenrechte vertraglich einfordern und streng überprüfen.

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat entschieden: Peking erhält den Zuschlag für die Austragung der Olympischen Winterspiele 2022. Es wird ein Lackmustest für die erst im Dezember 2014 verabschiedete «Agenda 2020» des Olympischen Komitees: Diese fordert von der Gastgeberstadt auch die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltnormen. Als Musterschülerin ist China diesbezüglich nicht bekannt.

Prekäre Menschenrechtslage

Massive Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäusserung, Unterdrückung jeglicher regierungskritischer Stimmen, willkürliche Verhaftungen, Missachtung der Rechte von Arbeitnehmenden und insbesondere der Rechte von Wanderarbeiterinnen und -arbeitern, breite Anwendung von Folter, Misshandlungen und der Todesstrafe: Die Liste der Menschenrechtsverletzungen, die in China an der Tagesordnung sind, ist lang. Bereits anlässlich der Olympischen Sommerspiele 2008 stand Peking als Austragungsort deshalb massiv in der Kritik. Amnesty International stellte damals im Zusammenhang mit den Spielen eine landesweite Zunahme von Repressionen gegen Menschenrechtsverteidigerinnen, Angehörigen von Religionsgemeinschaften und ethnischen Minderheiten, Rechtsanwältinnen und Journalisten fest. Hunderte wurden festgenommen.

Das IOC in der Pflicht

Die Evaluierungskommission des Olympischen Komitees hat bei der Prüfung der Pekinger Kandidatur offenbar hinreichende Zusicherungen in Sachen Einhaltung der Menschenrechte gefunden. Die Realitätsprüfung steht nun aber noch bevor.

In einem offenen Brief an IOC-Präsident Dr. Thomas Bach hat sich Amnesty International Mitte Juli 2015 gemeinsam mit der «Sports and Rights Alliance» gewandt mit einer Reihe von Forderungen. So soll das IOC

  • in allen Verträgen mit der Gastgeberstadt die Einhaltung der Menschenrechte explizit zu einer rechtlich
  • bindenden Verpflichtung machen;
  • mit der Gastgeberstadt und der lokalen Zivilgesellschaft gemeinsam eine Risikoanalyse und einen Massnahmenplan zur Einhaltung der Menschenrechte in allen Vorbereitungs- und Durchführungsphasen erarbeiten;
  • eine Beschwerdemöglichkeit für Opfer allfälliger Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Olympischen Spiele einrichten;
  • klarstellen, welche Sanktionen der Gastgeberstadt im Fall von Menschenrechtsverletzungen drohen;
  • dafür sorgen, dass innerhalb des IOC unternehmensinterne Menschenrechtsexpertise vorhanden ist und dass eine unabhängige Instanz eingesetzt wird, welche die Einhaltung der Menschenrechte durch die Host City regelmässig überprüft.

Als multinationales Unternehmen unterliegt das IOC den OECD-Richtlinien für Multinationale Unternehmen und den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und ist somit zu gebührender Sorgfalt verpflichtet, damit im Zusammenhang mit seinen Tätigkeiten keine Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Wäre die von Amnesty International mitlancierte Konzernverantwortungsinitiative bereits umgesetzt, wäre das IOC als Unternehmen mit Sitz in der Schweiz auch durch die Schweizer Verfassung dazu verpflichtet.

Medienmitteilung veröffentlicht: Bern, 31.7.2015
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