Symbolbild. Das ursprüngliche Bild wurde aus Urheberrechtsgründen ersetzt. © Amnesty International
Symbolbild. Das ursprüngliche Bild wurde aus Urheberrechtsgründen ersetzt. © Amnesty International

Abgeschlossene Briefaktion China / Hongkong Ohne Kontakt zur Aussenwelt

13. April 2021
Im August 2020 fing die chinesische Küstenwache 12 Menschen aus Hongkong ab, die versuchten, in einem Schnellboot die Stadt zu verlassen. Darunter waren auch Quinn Moon und Tang Kay-in. Im Dezember 2020 wurden die beiden in unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt. Sie sitzen in Festlandchina in Haft – ohne Kontakt zu ihren Familien oder ihrer Rechtsvertretung.

Quinn Moon und Tang Kai-yin werden seit August 2020 ohne Zugang zu ihren Familien oder den Rechtsbeiständen, die durch ihre Familien beauftragt wurden, in Festlandchina festgehalten. Die beiden Hongkonger*innen wurden in einem unfairen Verfahren wegen «Organisation des geheimen Grenzübertritts anderer Personen» für schuldig befunden und zu zwei, respektive drei Jahren Haft verurteilt. Sie befinden sich seither in der Provinz Guangdong in Haft.

Es ist besorgniserregend, dass die Familien der beiden Inhaftierten seit deren Verlegung in ihre aktuellen Haftanstalten Ende Januar 2021 nur jeweils einen Brief von ihnen erhalten haben. All ihre Bitten um direkte Kommunikation, wie auch Videotelefonate – wurden bisher abgelehnt.

Beide Inhaftierte sind krank

Besonders grosse Sorge herrscht zudem um die Gesundheit und das Wohlergehen der beiden Inhaftierten, da sie regelmässig Medikamente benötigen: Quinn Moon leidet an Depressionen und Tang Kai-yin an Asthma. Ohne Kontakt zu ihren Familien und den von ihnen beauftragten Rechtsvertretung kann nicht sichergestellt werden, dass sie in der Haft die angemessene medizinische Versorgung erhalten.

Amnesty International hat zahlreiche Fälle dokumentiert, bei denen Gefangenen in Festlandchina, darunter viele Menschenrechtsverteidiger*innen, das Recht auf eine Rechtsvertretung ihrer Wahl routinemässig verweigert wurde. In einigen Fällen ernannten die Behörden Anwält*innen für die Inhaftierten, ohne dass diese oder deren Familien zugestimmt hatten. In anderen Fällen zwangen die Behörden Anwält*innen dazu, ihre Mandate abzugeben; sie behaupteten, dass die Inhaftierten die von ihren Familien ernannten Anwält*innen abgewiesen hätten; oder  die Behörden hinderten Angehörige daran, Anwält*innen zu beauftragen. Dies sind alles Mittel, um den inhaftierten Menschen ihren Anspruch auf eine Rechtsvertretung zu verweigern. Personen ohne rechtliche Vertretung können sich oftmals nicht über ihre Rechte informieren und laufen daher verstärkt Gefahr, einem unfairen Gerichtsverfahren ausgesetzt zu sein.

Weitere Informationen zur abgeschlossenen Briefaktion finden Sie hier.