Brief gegen das Vergessen: Kartam Joga Aus politischen Gründen verhaftet

Seit 2005 geht Kartam Joga Menschenrechtsverletzungen an der indigenen Gemeinschaft der Adivasi im zentralindischen Bundesstaat Chhattisgarh nach. Bei seinen Treffen mit DorfbewohnerInnen wurden insgesamt 500 aussergerichtliche Hinrichtungen und Fälle von sexueller Gewalt einschliesslich Vergewaltigung, das Niederbrennen von Adivasi-Weilern und einzelnen Häusern und die daraus folgende Vertreibung von Adivasis aus 644 Weilern dokumentiert.

Kartam Joga. © Privat

Kartam Joga gehört der Kommunistischen Partei Indiens an und ist gewähltes Mitglied eines Selbstverwaltungsgremiums im Bezirk Dantewada in der Region Bastar des Bundesstaates Chhattisgarh. Er begann mit seiner Dokumentationsarbeit nach einem Angriff auf einen Adivasi-Weiler durch Angehörige einer lokalen privaten Miliz namens Salwa Judum. In weiten Kreisen wird davon ausgegangen, dass diese Miliz staatliche Unterstützung erhält.

2007 machten Kartam Joga und zwei weitere führende Adivasi beim Obersten Gerichtshof Indiens Eingaben zu den Menschenrechtsverletzungen im Bundesstaat Chhattisgarh und zur Straffreiheit für Sicherheitskräfte und Mitglieder der Salwa Judum in diesen Fällen. Am 31. August 2010 kritisierte der Oberste Gerichtshof die Reaktion der Regierung des Bundesstaates Chhattisgarh auf diese Eingaben als „durch und durch vage und unklar“. Der Oberste Gerichtshof forderte die Regierung von Chhattisgarh auf, eine umfassende eidesstattliche Erklärung hinsichtlich der in der Petition geäusserten Vorwürfe abzugeben.

Am 14. September 2010 wurde Kartam Joga aufgrund verschiedener Anklagen inhaftiert. Eine der Anklagen lautete auf Zusammenarbeit mit den Maoisten bei Bombenanschlägen und anderen Angriffen sowie Mord an einem Staatsbeamten. Amnesty International geht davon aus, dass die Anschuldigungen politisch motiviert sind und betrachtet Kartam Joga als gewaltlosen politischen Gefangenen. Falls er schuldig gesprochen wird, könnte ihm die Todesstrafe drohen.


Diese Briefaktion ist abgeschlossen.

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