Solidaritätsaktion für Amnesty Indien vor der indischen Botschaft im November 2018 in Berlin. © Jan Petersmann
Solidaritätsaktion für Amnesty Indien vor der indischen Botschaft im November 2018 in Berlin. © Jan Petersmann

Indien Verfahren wegen Aufwiegelung eingestellt

17. Januar 2019
Für Anschuldigungen gegen Amnesty International Indien von 2016 gibt es laut Gericht keinerlei Beweise. Bei der politisch motivierten Beschwerde wegen «Aufwiegelung» handelte es sich um einen Angriff auf die Meinungsfreiheit.

Die indische Regierung setzt zivilgesellschaftliche Organisationen seit längerem unter Druck – auch Amnestys Sektion im Land bekam dies zu spüren, zuletzt Ende Oktober 2018, als die Büros der Organisation durchsucht und die Bankkonten eingefroren wurden.

In einem älteren Verfahren von 2016 verfügte nun am 8. Januar das zuständige Gericht von Bengaluru, die Anklagen gegen Amnesty wegen Aufwiegelung einzustellen. Amnesty begrüsst die Entscheidung, mit der ein skandalöser Versuch, die Meinungsfreiheit zu ersticken, abgewehrt wurde.

Das Verfahren gegen Amnesty International Indien lief seit dem 15. August 2016. Vorausgegangen war eine Beschwerde seitens der studentischen Gruppe Akhil Bharatiya Vidyarthi Parishad (ABVP), einer Gruppierung, die der nationalistischen Hindu-Organisation Rashtriya Swayamsevak Sangh nahesteht.

Ablenkung von tatsächlichen Problemen


Aakar Patel, Geschäftsführer von Amnesty International Indien, blickt zurück: «Angesichts früherer Urteile des Obersten Gerichtshofs, in denen der Straftatbestand der Aufwiegelung definiert worden war, hätte dieses Verfahren erst gar nicht eröffnet werden dürfen: Es war eine Verschwendung öffentlicher Mittel und gleichzeitig eine Ablenkung von tatsächlichen Problemen. Das jetzige Urteil bestätigt alles, was Amnesty International seit der Einreichung dieser politisch motivierten Beschwerde dazu gesagt hat.»

Die Beschwerde bezog sich auf eine Veranstaltung zu Menschenrechtsverletzungen in Jammu und Kaschmir, die vermeintlich «staatsfeindlich» gewesen sei: Die Beschwerde umfasste eine ganze Reihe von Straftaten, die angeblich begangen wurden, darunter Aufwiegelung, rechtswidrige Versammlung, Randalieren und das Schüren von Feindseligkeit.

Keinerlei Hinweise auf vorgeworfene Straftaten

Das Gericht nahm den Abschlussbericht der Stadtpolizei von Bengaluru vom Juli 2017 an: Dieser bestätigt, dass die Untersuchungen der Polizei keinerlei Hinweise auf die vorgeworfenen Straftaten ergeben haben. «Wir wurden als ‚anti-national‘ beschimpft und kriminalisiert, nur weil wir uns gegen Menschenrechtsverletzungen einsetzen», sagt Aakar Patel. «Wir verteidigen Werte wie Gerechtigkeit, Gleichbehandlung und Freiheit, die laut Verfassung für alle in Indien gelten. Dabei lassen wir uns von denen, die uns zum Schweigen bringen wollen, nicht einschüchtern. Ausserdem setzen wir uns auch weiterhin für die Aufhebung des archaischen Aufwiegelungsgesetzes ein: Denn es wird nach wie vor genutzt, um jene zu schikanieren und zu verfolgen, die die Menschenrechte verteidigen.»