Die indischen Behörden hatten 2018 im Zuge des harten Vorgehens gegen MenschenrechtsverteidigerInnen neun** bekannte AktivistInnen festgenommen. Die Polizei behauptete, die Aktivistinnen seien an Gewalt zwischen Dalits und Hindu-NationalistInnen im indischen Bundesstaat Maharashtra beteiligt gewesen.
**Sudha Bharadwaj, Shoma Sen, Surendra Gadling, Mahesh Raut, Arun Ferreira, Sudhir Dhawale, Rona Wilson, Vernon Gonsalves, Varavara Rao
Nach der Festnahme der auch als «Bhima Koregaon 9» bekannten AktivistInnen kam es zu einer Verleumdungskampagne, in deren Verlauf die Regierung ihnen vorwarf, gegen Indien aktiv zu seien. Doch in den Gemeinden, in denen die AktivistInnen tätig waren, sieht man das völlig anders. Die «Bhima Koregaon 9» sind für viele NationalheldInnen, die sich mutig für die Rechte der marginalisiertesten Menschen im Land einsetzten.
Am 14. April 2020 hat die National Investigative Agency (NIA) mit Gautam Navlakha und Anand Teltumbde zwei weitere Aktivisten im Zusammenhang mit einer Beteiligung an den Bhima-Koregaon-Riots verhaftet und angeklagt.
Ebenso wie die «Bhima Koregaon 9» wurden nun auch Gautam Navlakha und Anand Teltumbde unter dem Gesetz zur Verhütung von Straftaten (Unlawful Activities Prevention Act – UAPA), Indiens wichtigstem Antiterrorgesetz, angeklagt.
Amnesty International ist der Ansicht, dass die strafrechtliche Verfolgung der elf AktivistInnen (nunmehr neu «Bhima Koregaon 11») politisch motiviert ist und darauf abzielt, RegierungskritikerInnen zu unterdrücken.
Es besteht die Befürchtung, dass das Leben der inhaftierten Aktivisten in den zu COVID-19-Hotspots gewordenen überfüllten indischen Gefängnissen gefährdet ist. Varavara Rao, einer der BK11-Aktivisten, wurde am 16. Juli positiv auf COVID-19 getestet.