Filep Karma
© Solidaritas Korban Pelanggaran HAM Papua (Solidarity for Victims of Human Rights Violations in Papua (SKPHP))
Am 26. Mai 2005 wurde der ehemalige Beamte Filep Karma wegen «Unruhestiftung» angeklagt und zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, bei einer Zeremonie eine papuanische Unabhängigkeitsflagge hochgehalten zu haben. Berichten zufolge wurde er auf dem Weg zur Polizeistation geschlagen. Der studentische Aktivist Yusak Pakage, der auch an der Zeremonie teilgenommen hatte, wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Im Juli 2010 lehnte Filep Karma eine Begnadigung durch den indonesischen Präsidenten ab, da er eine solche als Schuldeingeständnis und als Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäusserung ansah. Im November 2011 erklärte die UN- Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen Filep Karmas Verhaftung als unrechtmässig. Zudem stellte sie fest, dass Filep Karma kein öffentliches Gerichtsverfahren vor einem kompetenten, unabhängigen und unvoreingenommenen Gericht erhalten hatte. Diese Rechte werden im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Vertragsstaaten Indonesien gehört, garantiert.
Es ist bekannt, dass Filep Karma während seiner Haft misshandelt wurde. Angehörige des Wachpersonals im Abepura-Gefängnis verprügelten ihn am 28. April 2008. Filep Karma meldete dies der Polizei. Unklar ist jedoch, ob jemals Untersuchungen eingeleitet wurden. Er litt während seiner Haft an Lungenerkrankungen und einer Harnwegsinfektion. Zwei Krankenhausbesuche in Jakarta wurden ihm gestattet, da er sich weitere Erkrankungen während seines Gefängnisaufenthalts zugezogen hatte.
Die Haftbedingungen in indonesischen Gefängnissen entsprechen oft nicht den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen, weshalb Amnesty International sehr besorgt um den gesundheitlichen Zustand der Inhaftierten ist.
Abgeschlossene Briefaktion
Dieser Brief ist Teil der Briefe gegen das Vergessen vom Juni 2015 | Word-Datei herunterladen | E-Mail Alerts für «Briefe» abonnieren