Indonesien Hinrichtung von acht Personen aufgrund von Drogenschmuggel

 29. April 2015
Acht Menschen sind am 28. April 2015 in Indonesien hingerichtet worden. Sie waren des Drogenschmuggels angeklagt - ein Vergehen, das aus Sicht des Völkerrechts nicht mit dem Tod bestraft werden darf.

Besonders verwerflich ist der Vollzug dieser Todesurteile aufgrund mehrerer Faktoren. Bei einem der Hingerichteten war eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden - das Völkerrecht verbietet jedoch klar die Anwendung der Todesstrafe auf psychisch oder geistig beeinträchtigten Personen. Zwei der Hingerichteten hatten noch laufende Berufungsverfahren. Die Begnadigungsgesuche aller acht waren kollektiv abgelehnt worden, in Missachtung des völkerrechtlich garantierten Rechts auf ein Gesuch um Begnadigung oder Umwandlung der Strafe. Mehrere der jetzt hingerichteten Häftlinge hatten während ihrer Haft keinen Zugang zu kompetenten Anwälten oder zu Übersetzerinnen, was den Anforderungen eines fairen Gerichtsverfahrens widerspricht.

Bereits 14 Hinrichtungen im 2015

Amnesty hatte sich mit weltweiten Aktionen gegen die Hinrichtungen eingesetzt und engagiert sich grundsätzlich für eine Welt ohne Todesstrafe. Auch zahlreiche Staaten sowie die Uno hatten  gegen die drohenden Hinrichtungen protestiert.

In Indonesien sind damit im Jahr 2015 bereits 14 Menschen hingerichtet worden. Amnnesty International ruft die Regierung von Indonesien dringend auf, von weiteren Hinrichtungen abzusehen.

Mehr Infos zum Thema Todesstrafe - Zahlen und Fakten im vergangenen Jahr.