Polizisten gegen Demonstrierende. Kuala Lumpur, 9. Juli 2011. © Mohd Fazrul Hasnor/Demotix
Polizisten gegen Demonstrierende. Kuala Lumpur, 9. Juli 2011. © Mohd Fazrul Hasnor/Demotix

Malaysia Gewalt gegen Demonstrierende

12. Juli 2011
Die malaysischen Behörden reagierten am Wochenende mit Massenfestnahmen und unverhältnismässiger Gewalt auf einen friedlichen Protestmarsch in der Hauptstadt Kuala Lumpur. Laut Polizeiangaben wurden bei den Protesten für eine Reform des malaysischen Wahlsystems 1’667 Menschen festgenommen.

Unter den Gefangenen ist auch Ambiga Sreenevasan, Vorsitzende des Bündnisses «Bersih 2.0», das freie und faire Wahlen in Malaysia fordert.

Die Polizei ging mit Schlagstöcken und Tränengas gegen die Demonstrierenden vor. Der Oppositionsführer Anwar Ibrahim wurde verletzt, als die Polizei Tränengasgranaten in eine Menschenmenge in einem Tunnel warf. Khalid Samad, Parlamentarier und Mitglied der Islamischen Partei Malaysias, wurde durch eine Tränengasgranate am Hals verletzt.

Demonstrant verstorben

Baharuddin Ahmad, ein weiterer Protestierender, brach in der Nähe der bekannten Petronas Towers zusammen, als er vor dem Tränengas floh. Er verstarb später im Spital.

Als eine Gruppe Demonstrierender sich in das Tung Shing Krankenhaus zurückzog, feuerte die Polizei Tränengas in das Krankenhaus und gefährdete damit die Gesundheit von Patienten und Patientinnen.

Amnesty liegen glaubwürdige Berichte darüber vor, dass die Polizei den Gefangenen das Recht auf einen Anwalt verweigert - ein klarer Verstoss gegen internationale Menschenrechtskonventionen.

«Als Mitglied des Uno-Menschenrechtsrates sollte die malaysische Regierung mit gutem Beispiel vorangehen und die Menschenrechte fördern anstatt sie zu unterdrücken. Eine so schlimme Repression haben wir in diesem Land seit Jahren nicht mehr gesehen», sagte Donna Guest, Vizedirektorin des Asien-Pazifik-Programms bei Amnesty International..

Die Protestierenden wurden zwischenzeitlich wieder freigelassen. Gemäss lokalen Medien wiesen viele der Freigelassenen Verletzungen auf, die ihnen während der Haft zugefügt worden waren. Etwa 40 Personen, die vor der Kundgebung verhaftet worden waren, sind immer noch in Haft und müssen Anklage befürchten.