Myanmar Komitee zur Freilassung von Gefangenen braucht ein breiteres Mandat

8.2.2013
Der am 7. Februar 2013 bekannt gewordene Entscheid der Regierung von Myanmar (Burma), ein Komitee zur Freilassung politischer Gefangener ins Leben zu rufen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Seine Kompetenzen müssten sich aber auch auf Gewissensgefangene beziehen, fordert Amnesty International.

Am 7. Februar 2013 hat die Regierung von Myanmar die Gründung eines Komitees bekannt gegeben, das Fälle von politischen Gefangenen mit Blick auf deren Freilassung überprüfen soll.

«Wir freuen uns über diesen wichtigen ersten Schritt in Richtung eines Überprüfungsmechanismus'», kommentiert Isabelle Arradon, stellvertretende Direktorin des Asienprogramms von Amnesty International, die Ankündigung der Regierung. «Das Mandat dieses Komitees müsste allerdings auch auf alle anderen unrechtmässig Inhaftierten erweitert werden und sollte sich nicht allein auf die politischen Gefangenen beschränken.»

In Myanmar sitzen noch immer viele Menschen im Gefängnis, die unrechtmässig eines schweren Vergehens angeklagt oder dafür verurteilt worden sind, die willkürlich inhaftiert wurden, oder die allein wegen friedlicher politischer Aktivitäten verhaftet wurden. Amnesty International betrachtet sie als Gewissensgefangene.

Menschenrechtsaktivistinnen, ehemalige politische Gefangene und einzelne PolitikerInnen in Myanmar sowie etliche regionale und internationale NGOs, darunter auch Amnesty Interantional, haben sich seit Ende 2011 intensiv dafür eingesetzt, dass ein Gremium zur Aufarbeitung der zahlreichen Fälle ungerechtfertigter Inhaftierung geschaffen wird.

Amnesty International erwartet nun von der Regierung eine klare Verpflichtung darauf, dass das Komitee unabhängig und unparteilich arbeiten kann, mit genügend Ressourcen ausgestattet wird und seine Entscheide auf internationale Menschenrechtsstandards abstützt.

Amnesty International fordert weiterhin die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller Gewissensgefangenen und die Wiederholung eines fairen Gerichtsverfahrens bei allen Personen, die ein unfaires Verfahren hatten.