Die Menschenrechtsorganisation veröffentlicht am 10. Februar einen detaillierten Bericht zu den Vorkommnissen rund um den Kupferminen-Komplex von Monywa, zu dem die inzwischen berühmt-berüchtigte Letpadaung-Mine gehört: «Open for Business? Corporate Crime and Abuses in Myanmar Copper Mine» dokumentiert, wie Zwangsvertreibungen im grossen Ausmass und Umweltverschmutzung die Existenzgrundlage tausender Menschen zerstört und sie zudem gesundheitlichen Risiken ausgesetzt haben. Proteste der Bauern und Dorfbewohnerinnen wurden von der Polizei mit extremer Gewalt niedergeschlagen. In einem Fall wurde sogar weisser Phosphor gegen Demonstranten eingesetzt, eine giftige und hochexplosive Substanz.
«Myanmar ist mit seinen reichen Rohstoffvorkommen attraktiv für Investoren. Doch zu den aktuellen Rahmenbedingungen gehören leider auch ein schwaches Rechtssystem und eine Wirtschaft, die von Militärs und Partikularinteressen beherrscht wird», sagt Danièle Gosteli-Hauser, Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Amnesty International Schweiz. «Die Behörden haben Zwangsevakuierungen durchgeführt, jede Form von friedlichem Protest verhindert und zeigen keinerlei Interesse daran, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.»
Auch Schweizer Investoren sollten grösste Sorgfalt walten lassen
Die Schweiz gehörte im November 2012 zu den ersten Ländern, die in Myanmar eine Botschaft eröffneten. Schweizer Firmen pflegen bereits regelmässige Kontakte, mehrere Wirtschaftsdelegationen aus der Schweiz haben das Land bereist. Das Handelsvolumen zwischen den beiden Ländern ist in den letzten zwei Jahren stark gestiegen.
«Ausländische Investitionen sind für Myanmar sehr wichtig. Doch die Probleme in diesem neuen Wirtschafts-Eldorado sind noch sehr gross. Das Land kann ausländischen Investoren noch bei weitem nicht die erforderlichen Garantien für die Achtung der Menschenrechte bieten. Potentielle Investoren auch aus der Schweiz müssen deshalb grösste Vorsicht walten lassen und ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen.»
Volksinitiative für verantwortungsvolle Konzerne
«Gemäss den Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) müssen Firmen alles tun, um bei Geschäftsaktivitäten im Ausland nicht in Menschenrechtsverletzungen verwickelt zu werden», präzisiert Danièle Gosteli-Hauser, und hält fest: «Diese Sorgfaltspflicht sollte übrigens dringend auch in unserer Schweizer Gesetzgebung verankert werden».
Genau das fordert eine breite Koalition von zivilgesellschaftlichen Organisationen, der auch Amnesty International angehört: Sie plant die Lancierung einer «Konzernverantwortungsinitiative», mit der die Sorgfaltspflicht punkto Menschenrechten und Umweltstandards für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz für deren Tätigkeiten im Ausland gesetzlich festgeschrieben werden sollen.
Medienmitteilung veröffentlicht: London/Bern, 10. Februar 2015
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