Rohingyas in einem Flüchtlingslager in Bangladesch © Andrew Stanbridge / Amnesty International
Rohingyas in einem Flüchtlingslager in Bangladesch © Andrew Stanbridge / Amnesty International

Myanmar Apartheidregime gegen die Rohingya

Medienmitteilung 21. November 2017, London/Bern – Medienkontakt
Die systematischen und umfassenden Diskriminierungen gegenüber der Minderheit der Rohingya erfüllen den im internationalen Recht definierten Tatbestand der Apartheid. Zu diesem Schluss kommt Amnesty International in einem neuen, umfassenden Bericht zur Krise in Myanmar.

Der anhaltende Krise, die im Sommer 2017 in ethnischen Säuberungen durch das Militär gipfelte und knapp 620'000 Menschen zur Flucht nach Bangladesch drängte, ist das Ergebnis jahrzehntelanger systematischer Diskriminierung und Ausgrenzung der Rohingya. Das zeigt der Amnesty-Bericht «Caged without a roof». Amnesty-ResearcherInnen haben während eines Zeitraums von zwei Jahren über 200 Interviews in Myanmar geführt. Zudem wurden relevante Gesetze, Verordnungen und Berichte sowie Fotos und Videomaterial ausgewertet.

«Die Rohingya in Myanmar werden in allen Bereichen ihres Lebens unterdrückt und zu Menschen zweiter Klasse gemacht. Myanmars Machthaber haben über drei Jahrzehnte ein System der institutionalisierten Diskriminierung und Segregation geschaffen, das es Angehörigen der Rohingya verbietet, sich frei zu bewegen und ihnen den Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung verwehrt», sagt Reto Rufer, zuständiger Länderexperte bei Amnesty Schweiz.

Gefängnis unter freiem Himmel

Die meisten Rohingya sind staatenlos, weil ein Gesetz ihnen seit 1982 aufgrund ihrer Ethnie die Staatsbürgerschaft verwehrt. Dies führt dazu, dass Angehörige der Rohingya zahlreiche weitere Grundrechte gar nicht oder nicht umfassend wahrnehmen können.

Der Amnesty-Bericht zeigt, dass Repressionen gegen die mehrheitlich muslimischen Rohingya seit 2012 drastisch zugenommen haben. «Der Bundesstaat Rakhine ist für die dort lebenden Rohingya wie ein Gefängnis unter freiem Himmel. Sie leben zusammengepfercht und von der Aussenwelt abgeschnitten. Teilweise dürfen Rohingya ihren Wohnort nur mit Genehmigung verlassen oder ausschließlich andere muslimische Dörfer aufsuchen. Zum Teil sind ganze Strassen für sie gesperrt», sagt Becher.

«Die Rohingya haben auch keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung und dem Bildungssystem. Aufgrund der Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit können sie lokale Spitäler oft nicht erreichen. Das beste Spital in Rakhine dürfen Rohingya nur in extremen Notfällen betreten. Sie werden dort in separaten Bereichen für Muslime behandelt und polizeilich bewacht. Seit 2012 dürfen viele Kinder zudem keine öffentlichen staatlichen Schulen besuchen. In den mehrheitlich von Muslimen bewohnten Gebieten gibt es zu wenig Lehrerinnen und Lehrer», so Rufer weiter. «Auch von Handelsrouten und Märkten werden Rohingya ausgeschlossen. Deshalb sind sie kaum in der Lage, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen – Unterernährung und ein Leben in Armut sind für sie zur Norm geworden.

Tatbestand der Apartheid in allen Punkten erfüllt

Das systematische Vorgehen von Myanmars Behörden gegen die Rohingya entspricht in allen Punkten der juristischen Definition von Apartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Amnesty fordert, dass Myanmars Behörden das Apartheidregime beenden, alle Gesetze aufheben, mit denen die Rohingya unterdrückt werden und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen. Hilfsorganisationen müssen Zugang zu allen Gebieten im Bundesstaat Rakhine bekommen.

Mit Blick auf das Treffen der Aussenminister im Rahmen des Asien-Europa-Treffens in Myanmar, das am Dienstag zu Ende geht, fordert Rufer: «Die Vertreter der europäischen Staaten müssen bei dem Treffen ein sofortiges Ende der Verbrechen gegen die Menschlichkeit fordern. Sie müssen den Verantwortlichen klar signalisieren, dass solche Taten nicht folgenlos bleiben, indem sie gezielte finanzielle Sanktionen verhängen.»


Hintergrund: Definition des Begriffs «Apartheid»

 

«Apartheid» wird in der Internationalen Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid und dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert. Dies umfasst eine Reihe von Handlungen, «die von einer [ethnischen] Gruppe im Zusammenhang mit einem institutionalisierten Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer oder mehrerer anderer [ethnischer] Gruppen in der Absicht begangen werden, dieses Regime aufrechtzuerhalten» (Römisches Statut, Artikel 7 (2) h)).

Spezifische Handlungen, die in diesem Kontext unter die Definition von Apartheid fallen und entsprechend verboten sind, reichen von Gewalttaten wie Mord, Vergewaltigung und Folter bis hin zu Gesetzen, Verwaltungshandeln und sonstigen Massnahmen, «die geeignet sind, einer [ethnischen] Gruppe die Teilhabe am politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben des Landes zu verwehren» und ihnen «grundlegende Menschenrechte und Freiheiten» zu verweigern (Anti-Apartheid-Konvention, Artikel 2 (iii) c)). Ein eindeutiges Beispiel für gesetzgeberische und gewaltsame Massnahmen seitens der Behörden im myanmarischen Bundesstaat Rakhine ist die erhebliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Rohingya, die als «schwerwiegende Beraubung der körperlichen Freiheit» gemäss dem Römischen Statut eingestuft werden kann.

Amnesty International ist Partnerin bei der Berner Premiere des Films «Le venerable W.», der den ethnischen Hass  gegen die Rohingya thematisiert.