Politische AktivistInnen werden in einem Polizeiwagen ins Gefängnis transportiert © APGraphicsBank
Politische AktivistInnen werden in einem Polizeiwagen ins Gefängnis transportiert © APGraphicsBank

Ausnahmezustand in Pakistan Hunderte von JuristInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen festgenommen

2007
Mit der Ausrufung des Ausnahmezustands hat Pakistans Präsident Musharraf fundamentale Menschenrechte ausser Kraft gesetzt. Seither wurden Hunderte von AnwältInnen, MenschenrechtsverteidigerInnen und andere Personen, welche bei der Regierung als politische Oppositionelle gelten, ohne Anklage festgenommen und inhaftiert. Fordern sie mit einem Brief an Musharraf die sofortige Freilassung der Inhaftierten.

In seiner Funktion als Armeechef hat General Musharraf am 3. November 2007 den Ausnahmezustand ausgerufen und einen Grossteil der Verfassung des Landes ausser Kraft gesetzt, wie etwa das Recht auf Leben und auf ein faires Gerichtsverfahren. Zudem übertrug er sich selbst die Befugnis, die Verfassung ohne Parlamentsbeschluss zu ändern und erliess eine provisorische Verfassungsordnung (Provisional Constitutional Order - PCO),. Diese verbietet es den Gerichten, gegen den Präsidenten, den Premier­minister oder andere Amtspersonen, die auf deren Anweisung handeln, vorzugehen.

Kurz nach der Verhängung des Ausnahmezustands begannen Polizei und Geheimdienste mit der Massenfestnahme von RechtsanwältInnen, MenschenrechtsverteidigerInnen und weiteren Personen, die sie als GegnerInnen der Regierung betrachten. Nach Medienangaben und anderen Berichten sind landesweit Hunderte von RechtsanwältInnen festgenommen worden – vor allem in den Städten Karatschi, Lahore, Peschawar und Rawalpindi, in denen viele Juristen friedlich gegen den Ausnahmezustand und die Entlassung von RichterInnen protestiert hatten. Einige der RechtsanwältInnen wurden von Sicherheitskräfte geschlagen. In Lahore und Karatschi gingen Polizisten mit Tränengas gegen DemonstrantInnen vor.

Viele der inhaftierten RechtsanwältInnen werden auf der Grundlage des Gesetzes zur Wahrung der öffentlichen Ordnung (Maintenance of Public Order Law) in Haft gehalten. Personen, die unter Berufung auf diese Bestimmungen festgehalten werden, haben oftmals keinen Kontakt zur Aussenwelt und sind deshalb in Gefahr, von Sicherheitskräften misshandelt zu werden. Wie Amnesty International aus verschiedenen Quellen erfahren hat, sind einige der JuristInnen an den Geheimdienst übergeben worden, wo sie besonders gefährdet sind, misshandelt oder gefoltert zu werden.

Willkürliche Festnahmen, Hausarrest und Pressezensur

Das Büro der regierungsunabhängigen Menschen­rechtsorganisation «Human Rights Commission of Pakistan» war am Sonntag von einem grossen Poli­zeiaufgebot gestürmt worden. Dabei wurden rund 70 MenschenrechtsverteidigerInnen  festgenommen und im Gefängnis «Kot Lakhpat» in Lahore inhaf­tiert. Unter ihnen befinden sich auch ältere Menschen, die in schlechter gesundheitlicher Verfas­sung sind.

Ausserdem wurden zahlreiche Personen unter Hausarrest gestellt, wie etwa die Vorsitzende der «Human Rights Commission of Pakistan» und Uno-Sonderberichterstatterin über Religionsfreiheit, Asma Jahangir. Ihr Haus wurde zu einer provisorischen Hafteinrichtung deklariert, in der sie 90 Tage lang in Vorbeuge­haft gehalten werden soll.

Seit dem 3. November 2007 haben in Pakistan unabhängige Fernseh- und Radionachrichten­programme keine Sendeerlaubnis mehr. Auch die Print- und elektronischen Medien unterliegen aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen erheblichen Restriktionen. Verstösse gegen diese Einschränkungen werden mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsentzug von drei bis vier Jahren geahn­det.