Pakistans Oberster Gerichtshof hat am 29. Januar 2019 den Freispruch für Asia Bibi bestätigt. Die Christin war wegen angeblicher Blasphemie zum Tode verurteilt worden und sass rund neun Jahre im Gefängnis.
Gegenwärtig ist der Aufenthaltsorg von Asia Bibi unbekannt. «Die Regierung muss ihr erlauben, gemeinsam mit ihrer Familie in ein Land ihrer Wahl auszureisen», so Reto Rufer, Länderexperte bei Amnesty International. «Asia Bibi hätte nie inhaftiert werden dürfen, denn die Blasphemie-Gesetze widersprechen den internationalen Verpflichtungen Pakistans, Menschenrechte wie Meinungs-, Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu schützen. Amnesty fordert die Regierung dazu auf, diese Gesetze schnellstmöglich abzuschaffen.»
Hintergrund
Asia Bibi ist eine in Armut lebende Landarbeiterin und Mutter von fünf Kindern. Sie kommt aus einem Dorf in der Nähe der Stadt Nankana Sahib in der pakistanischen Provinz Punjab.
Sie war im November 2010 von einem Gericht wegen Blasphemie-Vorwürfen zum Tode verurteilt worden, die ein Jahr zuvor gegen sie erhoben worden waren. Noch im gleichen Monat besuchte sie der Gouverneur von Punjab, Salmaan Taseer, im Gefängnis. Er bat sie, ein Gnadengesuch zu unterschreiben, das er an den pakistanischen Präsidenten weiterleitete. Wiederholt setzte sich der Gouverneur für ihre Freilassung ein. Im Januar 2011 wurde Salmaan Taseer von seinem eigenen Leibwächter ermordet. Zwei Monate darauf wurde der für die Rechte der Minderheiten zuständige Minister Shahbaz Bhatti, der sich ebenfalls für Asia Bibi eingesetzt und öffentlich die Blasphemiegesetze kritisiert hatte, von einem Angehörigen der pakistanischen Taliban am 2. März 2011 getötet.
Im Oktober 2018 sprach der Oberste Gerichtshof Asia Bibi frei und bestätigte dieses Urteil am 29. Januar 2019.
Pakistans Blasphemie-Gesetze werden oft gegen religiöse Minderheiten oder in persönlichen Rachefeldzügen eingesetzt; auch dienen sie bewaffneten Milizen zur Rechtfertigung ihrer Gewaltexzesse. Für die Angeklagten ist es schwierig, ihre Unschuld zu beweisen, da für eine Verurteilung nach dem Blasphemie-Gesetz keine Beweise notwendig sind. Ausserdem kommt es häufig vor, dass ein aufgebrachter und gewalttätiger Mob versucht, Polizisten, Zeuginnen, Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, Rechtsbeistände oder Richterinnen einzuschüchtern – so auch im Prozess gegen Asia Bibi.