Sri Lanka Erste Erfolge der Kampagne

24. September 2013
Mit dem vorläufigen Ausschaffungsstopp nach Sri Lanka hat die Sri Lanka-Kampagne bereits einen wichtigen Erfolg erzielt.

SL Visual

Am 2. September 2013 hat Amnesty International gemeinsam mit der Gesellschaft für bedrohte Völker und der Schweizer Flüchtlingshilfe die Kampagne «Nicht blenden lassen» lanciert, um Aufklärung und Gerechtigkeit für Sri Lanka und den Schutz von sri-lankischen Asylsuchenden in der Schweiz zu fordern.

Bereits ein Jahr früher hatten Menschenrechtsorganisationen Fälle von tamilischen Flüchtlingen dokumentiert, die nach ihrer Rückkehr in Sri Lanka inhaftiert und gefoltert wurden. Doch obwohl zwei dieser Fälle die Schweiz betrafen, wiesen die hiesigen Behörden weiterhin Asylsuchende nach Sri Lanka aus.

Bei Ankunft Folter

Im August 2013 erfuhr Amnesty International von der Ausschaffung einer tamilischen Familie aus Andwil (St. Gallen) und erhielt die Mitteilung, dass der Vater unmittelbar nach der Ankunft in Colombo inhaftiert worden war. Nachdem Amnesty das Bundesamt für Flüchtlinge (BFM) darüber informiert hatte und der Fall auch in den Medien publik geworden war, kam es zu einem ersten Treffen zwischen der Leitung der Sri Lanka-Kampagne und dem BFM.

In den folgenden Tagen brachten Recherchen weitere Fälle ans Licht – im Bericht «Bei Ankunft Folter» der Gesellschaft für bedrohte Völker sowie in den Medien. Beispielsweise war ein 34jähriger Tamile am 12. Juli 2013 nach Colombo ausgeschafft, inhaftiert und kurz darauf wegen schwerer Verletzungen hospitalisiert worden. Den Schweizer Behörden war dieser schwerwiegende Fall bekannt, doch sie hielten an ihrer Ausschaffungspraxis fest.

Öffentlicher Druck wirkt

Es brauchte die Fakten und den öffentlichen Druck der Kampagne, um die Verantwortlichen umzustimmen: Am 4. September 2013 kündigte das Bundesamt für Migration an, Ausschaffungen nach Sri Lanka «vorläufig auszusetzen»!

Die Organisationen der Kampagne begrüssten diesen Entscheid, hielten aber in einer Medienmitteilung umgehend fest, dass eine vorläufige Aussetzung nicht reicht: Es braucht einen umfassenden Wegweisungsstopp, und zwar so lange, bis sich die Situation in Sri Lanka grundlegend geändert hat.  Ausserdem soll die Schweiz kein Rückübernahmeabkommen mit dem Unrechtsstaat Sri Lanka abschliessen.

Über diese Forderungen wird weiterhin mit dem BFM verhandelt. Dafür braucht es weiterhin den Druck der Kampagne und möglichst viele Unterschriften auf www.sri-lanka-kampagne.ch.

Dokumentation

Human Rights Watch, 15. September 2012: Cases of Sri Lankan deportees allegedly tortured on return.

Amnesty International, 30. April 2013: Sri Lanka’s Assault on Dissent.

St. Galler Tagblatt, 28. August 2013: Die Angst nach der Ausschaffung.

Medienmitteilung der Sri Lanka-Kampagne, 2. September 2013: Wir lassen uns nicht blenden!

Gesellschaft für bedrohte Völker, 3. September 2013: Bei Ankunft Folter.

Tages-Anzeiger, 4. September 2013: Trotz Folterbericht schaffte die Schweiz weiter nach Sri Lanka aus.

Medienmitteilung BFM, 4. September 2013: Bundesamt für Migration hat Rückführungen nach Sri Lanka vorläufig ausgesetzt.

Medienmitteilung der Sri Lanka-Kampagne, 5. September 2013: «Vorläufiger Wegweisungsstopp» reicht nicht!