Seitdem sie 2015 pro-demokratische AktivistInnen der «Bewegung für neue Demokratie» vertreten hat, sieht sie sich selbst strafrechtlich verfolgt. Ihr wird unter Paragraf 368 des Strafgesetzbuchs das «Nichtbefolgen amtlicher Anordnungen» und unter Paragraf 142 das «Unterschlagen von Beweisen» vorgeworfen. Grund für diese Anklagen ist, dass sie der Polizei nicht erlaubt hatte, ihr Auto ohne entsprechenden Beschluss zu durchsuchen. Als die PolizeibeamtInnen daraufhin ihr Auto beschlagnahmten, erstattete Sirikan Charoensiri Anzeige wegen Dienstvergehen gegen sie. Im Zusammenhang mit dieser Anzeige wird sie zudem beschuldigt, bei der Polizei eine falsche Aussage gemacht zu haben. Im Fall einer Verurteilung in diesen drei Punkten drohen Sirikan Charoensiri insgesamt bis zu 15 Jahre Gefängnis.
Die Menschenrechtsanwältin wurde im September 2016 von den Polizeibehörden vorgeladen, weil man ihr vorwarf, gemeinsam mit den pro-demokratischen AktivistInnen, die sie verteidigt, rechtswidrige Aktivitäten durchgeführt zu haben. Sollte sie deswegen unter Anklage gestellt werden, droht ihr ein Verfahren vor einem Militärgericht.
Abgeschlossene Briefaktion