Vanessa Mendoza Cortes während der Gerichtsverhandlungen im Dezember 2023 © Amnesty Catalunya
Vanessa Mendoza Cortes während der Gerichtsverhandlungen im Dezember 2023 © Amnesty Catalunya

Good News In Andorra wird Aktivistin für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch freigesprochen

17. Januar 2024
Der Freispruch von Vanessa Mendoza Cortés vom Vorwurf der Verleumdung vor einem Gericht in Andorra ist ein wichtiger Sieg für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch. Doch die Aktivistin hätte gar nicht erst angeklagt werden dürfen.

Amnesty International begrüsste in einer gemeinsamen öffentlichen Erklärung mit dem Centre for Reproductive Rights, Women's Link Worldwide und Front Line Defenders das Urteil vom 17. Januar: «Der heutige Freispruch bestätigt das Recht von Vanessa Mendoza Cortés auf freie Meinungsäusserung und die Legitimität der Bemühungen all jener, die sich für Frauenrechte und sexuelle und reproduktive Rechte einsetzen. Vanessa Mendoza Cortés hat für ihren Einsatz für die Menschenrechte einen hohen Preis bezahlt. Sie musste ein unfaires und langwieriges Gerichtsverfahren über sich ergehen lassen, das mehr als vier Jahre dauerte. Dies hat ihre wichtige Arbeit und die der Organisation, die sie vertritt, beeinträchtigt.»  

«Wir fordern die Behörden in Andorra auf, die Legitimität der Menschenrechtsarbeit von Vanessa Mendoza Cortés öffentlich anzuerkennen. Die Behörden müssen konkrete Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie und andere Aktivist*innen ohne Einschüchterung und Angst vor Repressalien die Menschenrechte von Frauen und Mädchen in Andorra verteidigen können – einschliesslich des Rechts auf einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch.» 

«Andorra sollte seiner Verpflichtung nachkommen, den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und den Zugang dazu im Land sicher und legal zu machen.»

Mehr zum Thema Schwangerschaftsabbruch

Hintergrund

Vanessa Mendoza Cortés, Vorsitzende der Frauenrechtsorganisation Stop Violències, wurde wegen Verleumdung strafrechtlich angeklagt, nachdem sie auf einer Sitzung des Uno-Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW), der 2019 die Bilanz des Landes im Bereich der Frauenrechte überprüfen sollte, Bedenken über das totale Abtreibungsverbot in Andorra geäussert hatte. 

Nach einer Anzeige der Regierung erhob die Staatsanwaltschaft im Jahr 2020 drei Strafanzeigen wegen Verleumdung gegen sie, doch nach einem internationalen Aufschrei wurden zwei der Anklagen, die mit Gefängnisstrafen verbunden waren, fallen gelassen. Im Dezember 2023 wurde der Prozess gegen Vanessa Mendoza Cortés wegen eines «Verbrechens gegen das Ansehen der Institutionen» eröffnet.

Vanessa Mendoza Cortés wurde auf der Grundlage von Bestimmungen des andorranischen Strafgesetzbuches angeklagt, die die Verleumdung von staatlichen Institutionen und Staatsoberhäuptern unter Strafe stellen. Nach internationalen Menschenrechtsstandards dürfen Regierungs- und Staatsbeamte legitimerweise öffentlich überprüft oder kritisiert werden. Gesetze zum Schutz vor Verleumdung dürfen nicht dazu dienen, abstrakte Werte oder staatliche Institutionen zu schützen.

Die ungerechte strafrechtliche Verfolgung von Vanessa Mendoza Cortés und die konzertierten Bemühungen, ihre Arbeit für sexuelle und reproduktive Rechte zu delegitimieren, folgen einem weltweiten Muster von Einschüchterungen, Angriffen und Stigmatisierung von Menschen, die sich für das Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch einsetzen.