Symbolbild. Das ursprüngliche Bild wurde aus Urheberrechtsgründen ersetzt. © Amnesty International
Symbolbild. Das ursprüngliche Bild wurde aus Urheberrechtsgründen ersetzt. © Amnesty International

Armenien/Aserbaidschan Die Zivilbevölkerung muss vor dem Einsatz verbotener Streubomben geschützt werden

Medienmitteilung 6. Oktober 2020, London/Bern – Medienkontakt
Im eskalierenden Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan in der Region Berg-Karabach sind verbotene Streubomben eingesetzt worden. Das bestätigen Recherchen von Amnesty International. Die Menschenrechtsorganisation ruft die Konfliktparteien auf, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren und dem Schutz der Zivilbevölkerung Vorrang zu geben.

Am Wochenende wurde von den De-facto-Behörden der Region Filmmaterial veröffentlicht, das den Einsatz von Streumunition in der Stadt Stepanakert, der Hauptstadt Berg-Karabachs, zeigt. Sie berichteten auch über eine nicht identifizierte Anzahl von Opfern unter der Zivilbevölkerung nach weiterem Beschuss in Stepanakert und der Stadt Schuschi.

ExpertInnen des Krisenreaktionsteams von Amnesty International konnten den Standort des Filmmaterials bis zu den Wohngebieten von Stepanakert zurückverfolgen und identifizierten israelische Streumunition des Typs M095 DPICM, die vermutlich von aserbaidschanischen Streitkräften abgefeuert wurde.

 «Der Einsatz von Streubomben ist nach dem humanitären Völkerrecht unter allen Umständen verboten. Ihr Einsatz bei Angriffen auf zivile Gebiete ist besonders gefährlich und wird nur zu weiteren Toten und Verletzten führen», sagte Denis Krivosheev, amtierender Leiter für Osteuropa und Zentralasien bei Amnesty International.

 «Angriffe mit Streubomben auf Wohngebiete sind absolut entsetzlich und inakzeptabel. Angesichts der weiteren Eskalation der Kämpfe müssen Zivilistinnen und Zivilisten geschützt werden. Sie dürfen nicht absichtlich ins Visier genommen oder rücksichtslos gefährdet werden.»

Amnesty International hat alle Konfliktparteien aufgefordert, das humanitäre Völkerrecht uneingeschränkt zu respektieren und die Zivilbevölkerung vor den Auswirkungen der Feindseligkeiten zu schützen. 

Hintergrund

Am 27. September brachen schwere Kämpfe zwischen Aserbaidschan und Armenien und den von Armenien unterstützten Streitkräften in der abtrünnigen aserbaidschanischen Region Berg-Karabach aus. In den letzten Tagen haben sich beide am Konflikt beteiligten Seiten Artillerie und Raketenfeuer beschossen.

Aserbaidschan berichtete, dass die armenischen Streitkräfte zivile Gebiete in Ganja, der zweitgrössten Stadt des Landes, sowie andere Städte angegriffen haben. ExpertInnen von Amnesty International haben zwar bestätigt, dass die armenischen Streitkräfte offenbar 300-mm-Raketenartilleriesysteme vom Typ Smerch eingesetzt haben, aber die von der aserbaidschanischen Seite vorliegenden Foto- und Videobelege erlauben noch keine schlüssige Analyse ihrer spezifischen Ziele und auch nicht, ob die Raketensprengköpfe Streumunition enthielten.

Streubomben

Streubomben sind grundsätzlich unterschiedslos wirkende Waffen, die der Zivilbevölkerung noch Jahre nach ihrem Einsatz Leid zufügen und international durch eine von mehr als 100 Staaten ratifizierte Konvention verboten sind. Amnesty International fordert sowohl Armenien als auch Aserbaidschan auf, dem Übereinkommen über Streumunition beizutreten.

Streumunition verstreut Hunderte von kleinen Bomben, die man als Submunition oder «Bomblets» bezeichnet, über ein weites Gebiet. Es wird geschätzt, dass zwischen 5 und 20 Prozent der Submunition nicht explodiert. Sie stellen damit eine ähnliche Bedrohung für die Zivilbevölkerung dar wie Antipersonenminen. 

Der Einsatz dieser Bomben verstösst gegen das Verbot des wahllosen Angriffs, da die zahlreichen freigesetzten Bomblets ein weites Gebiet abdecken und eine Gefahr für alle darstellen, die mit der nicht explodierten Munition in Berührung kommen.