Verschleierungs-Verbot in Belgien Amnesty International kritisiert Verletzung von Grundrechten

Das Verschleierungs-Verbot, welches das belgische Parlament gestern verabschiedet hat, verletzt gemäss Amnesty International grundlegende Rechte. Ein generelles Verbot beschneidet die freie Meinungsäusserung sowie die Religionsausübung von Frauen, die freiwillig einen Schleier oder eine Burka tragen. Der Staat hat aber die Pflicht dafür zu sorgen, dass keine Frau von der Familie oder anderen Personen dazu gezwungen wird, sich zu verschleiern. Amnesty International fordert die Schweizer Politikerinnen und Politiker auf, keine Gesetzte zu erlassen, die das Tragen von Schleiern verbieten und so die Grundrechte von Frauen verletzen.

«Das allgemeine Verbot, eine Burka zu tragen, verletzt das Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit von Frauen, die auf diese Weise ihre Identität oder ihren Glauben ausdrücken möchten», erklärte Magdalena Urrejola Balçak, Kampagnenkoordination Migration und Diskriminierung von Amnesty International.

Die Menschenrechtsorganisation erinnert daran, dass internationale Vereinbarungen das Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit garantieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mehrfach bekräftigt, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung Ausdrucksformen umfasst, die einen Teil der Bevölkerung ablehnen oder beunruhigen.

Staaten dürfen grundsätzlich keine Gesetze erlassen, die bestimmen, wie sich Menschen zu kleiden haben. Die Behörden haben jedoch die Pflicht, Frauen davor zu schützen, dass Familien oder andere gesellschaftliche Gruppen Druck ausüben, bestimmte Kleiderordnungen einzuhalten.

«Keine Frau darf gezwungen werden, ein Kopftuch oder einen Schleier zu tragen, weder von der Familie noch vom Staat. Und ebenso falsch ist es, die Verschleierung per Gesetz zu verbieten», sagte Magdalena Urrejola Balçak.

«Eine klar definierte Einschränkung der Verschleierung ist legitim, falls die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel steht. Es ist beispielsweise zulässig, Frauen aufzufordern, ihren Schleier für Identitätskontrollen zu lüften. Solche Einschränkungen dürfen jedoch nicht auf eine diskriminierende Art und Weise umgesetzt werden.»

Amnesty International ist überzeugt, dass ein generelles Verbot für die Verschleierung weder notwendig noch angemessen ist. Ein Verbot, das vorgibt, Frauen vor Unterdrückung zu schützen, kann auch das Gegenteil bewirken. Verschleierte Frauen können als Vertreterinnen von gesellschaftlichen Minderheiten im Alltag noch stärker ausgegrenzt und diskriminiert werden.

In jüngster Zeit gab es in Europa eine öffentliche Debatte über einige wenige Frauen, die eine Burka tragen. Auch in der Schweiz haben verschiedene politische Parteien dieses Thema aufgegriffen. Amnesty International fordert die Schweizer Politikerinnen und Politiker auf, keine Gesetzte zu erlassen, die das Tragen von Schleiern verbieten und so die Grundrechte von Frauen verletzen.

Medienmitteilung veröffentlicht: 30. April 2010
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