Im Rahmen ihrer «Null-Asylsuchende-Politik» ergreift die dänische Regierung seit 2019 umfassende Massnahmen zur Rückführung von Geflüchteten. Seitdem wurden die Aufenthaltsgenehmigungen von ca. 900 geflüchteten Syrer*innen im Eilverfahren geprüft. Das Schicksal der Syrer*innen mit endgültigem Ablehnungsbescheid ist ungewiss, denn Dänemark unterhält zurzeit keine diplomatischen Beziehungen mit Syrien und kann daher keine Abschiebungen durchführen.
In den Rückführungszentren werden die Geflüchteten unter Druck gesetzt, einer «freiwilligen» Ausreise zuzustimmen – ein Vorgehen, das eine Verletzung des Völkerrechts darstellt. Syrien ist immer noch kein sicheres Land. Personen, die in die von der syrischen Regierung kontrollierten Gebiete zurückkehren, müssen sich einer «Sicherheitsüberprüfung» unterziehen. Hierzu werden sie von syrischen Sicherheitskräften verhört, die für weitreichende und systematische Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Dazu gehören Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie Folter, aussergerichtliche Hinrichtungen und Verschwindenlassen.