Amnesty-Jahresbericht Europa Massenproteste – ein Signal der Hoffnung trotz eingeschränkter Rechte

Medienmitteilung 16. April 2020, London/Bern – Medienkontakt
In vielen Ländern Europas und Zentralasiens sind grundlegende Rechte in Gefahr. Zahlreiche Regierungen sind 2019 scharf gegen Protestveranstaltungen vorgegangen und haben versucht, die Unabhängigkeit der Justiz auszuhöhlen, um sich ihrer Rechenschaftspflicht zu entziehen. Zu diesem Schluss kommt Amnesty International in ihrem Jahresbericht zu den Menschenrechten in der Region.

Die Menschenrechtsorganisation zollt den Menschen Tribut, die auf die Strasse gingen, um ihre Rechte und die Rechte anderer zu verteidigen. Gleichzeitig warnte Amnesty International, dass in der gesamten Region Europa und Zentralasien nach wie vor Menschenrechtsverletzungen begangen werden, ohne dass Regierungen dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

 «Zahlreiche Menschen in Europa und Zentralasien wurden 2019 bedroht, eingeschüchtert, strafverfolgt, diskriminiert oder von der Polizei gewaltsam angegriffen. Doch all die mutigen  Personen, die Flagge gezeigt und von ihren Regierungen Rechenschaftspflicht gefordert haben, sind ein Signal der Hoffnung für die Zukunft», sagt Alexandra Karle, Kommunikationsleiterin bei Amnesty Schweiz.

Unabhängigkeit der Justiz unter Druck

In Polen ist die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr, nachdem die Regierungspartei weitreichende Massnahmen getroffen hatte, um RichterInnen und Gerichte unter ihre Kontrolle zu bringen. Die richterliche Unabhängigkeit ist für die Verfechtung der Menschenrechte und Gewährleistung von fairen Gerichtsverfahren unabdingbar. Doch plötzlich drohten den RichterInnen und StaatsanwältInnen Disziplinarverfahren, wenn sie sich für die Unabhängigkeit der Justiz einsetzten, und sie waren selbst dem Risiko von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Viele Angehörige der Justiz wurden Opfer von Verleumdungskampagnen in den staatlichen Medien und auf sozialen Medienplattformen.

Auch in Ungarn, Rumänien und der Türkei war die justizielle Unabhängigkeit zunehmend unter Beschuss. RichterInnen in Ungarn wurden von mehreren Seiten ins Visier genommen, da die Regierung weiterhin alles daransetzte, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben. Im Mai 2019 ermahnte die Europäische Kommission Rumänien, dass es einige Problembereiche adressieren müsse, wenn es nicht riskieren wolle, wegen anhaltender Verstösse gegen die grundlegenden Werte der Europäischen Union (EU) einige Mitgliedsrechte entzogen zu bekommen. Zu den Problembereichen gehörte auch der Eingriff der Exekutive in die Unabhängigkeit der Justiz.

In der Türkei verabschiedete das Parlament einige Justizreformen, die jedoch nichts dazu beitrugen, den starken politischen Druck auf die Justiz zu mindern oder die unfairen und politisch motivierten Strafverfolgungen und Verurteilungen zu beenden.

Recht auf friedliche Versammlung

Angesichts zunehmender staatlicher Einflussnahme waren unabhängige Gerichte 2019 bitter nötig, um die Grundfreiheiten zu gewährleisten. In Frankreich, Polen und der Türkei wurde die Versammlungsfreiheit eingeschränkt und in vielen anderen Ländern wurden Protestierende strafrechtlich verfolgt.

In zahlreichen europäischen Ländern wie zum Beispiel Frankreich, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechien und Ungarn kam es zu Massenprotesten gegen staatliche Sparmassnahmen und Korruption. Die Demonstrierenden forderten soziale Gerechtigkeit und richterliche Unabhängigkeit. In vielen europäischen Großstädten fanden regelmässig Protestveranstaltungen und Streiks statt, um die Regierungen zu besseren Klimaschutzmassnahmen zu bewegen.

Zur Auflösung dieser Demonstrationen wurden häufig Mittel eingesetzt, die gegen die Rechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit verstiessen. In Frankreich, Österreich und Spanien wurden Hunderte Protestierende durch den Einsatz von Polizeigewalt verletzt. In Frankreich setzte die Polizei unverhältnismässige Gewalt ein, und in der Türkei, wo friedliche Versammlungen oft pauschal – und rechtswidrig – verboten wurden, löste die Polizei friedliche Versammlungen gewaltsam auf, wenn sie denn stattfanden. In vielen Ländern wurden die Sicherheitskräfte für Gewalt bei Protestveranstaltungen nicht zur Rechenschaft gezogen.

In Polen erlebten RichterInnen, die Fälle in Verbindung mit Protesten verhandelten, Schikane und Degradierung durch die Behörden.

In Moskau und anderen russischen Städten gingen unzählige Menschen auf die Strasse, um friedlich dagegen zu demonstrieren, dass die Behörden OppositionskandidatInnen nicht zu den Kommunalwahlen zugelassen hatten. Das scharfe Vorgehen der Behörden gegen diese Proteste führte dazu, dass zwei Dutzend Demonstrierende lediglich aufgrund der Wahrnehmung ihres Protestrechts strafrechtlich verurteilt wurden.

 «Die Repressalien gegen die Teilnehmenden der Massenproteste in Moskau führten zu einer nie dagewesenen Solidaritätskampagne. Dies zeigt, dass das Bewusstsein für die Menschenrechte und die Macht des Volkes in Russland immer stärker wird», so Alexandra Karle.

Migration

Europäische Länder entzogen sich weiterhin ihrer Verantwortung für die im Rahmen ihrer Migrationspolitik begangenen Menschenrechtsverletzungen, indem sie die Kontrolle der Grenzen anderen Ländern mit fragwürdiger Menschenrechtsbilanz überliessen. Auch 2019 konzentrierte sich die Migrationspolitik stärker auf den Grenzschutz als auf den Schutz menschlichen Lebens. So arbeiteten europäische Länder weiterhin mit Libyen zusammen, um MigrantIinnen und Asylsuchende dort festzuhalten, obwohl sich die Sicherheitslage in Libyen zunehmend verschlechterte.

Im November verlängerte die italienische Regierung ihr Migrationsabkommen mit Libyen um weitere drei Jahre, trotz anhaltender Nachweise dafür, dass in libyschen Hafteinrichtungen systematisch Menschenrechtsverletzungen wie zum Beispiel Folter begangen werden.

Im Jahr 2016 hatte die EU mit der Türkei das EU-Türkei-Abkommen zur Migrationsreduzierung geschlossen, obwohl Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen an Asylsuchenden und Flüchtlingen in der Türkei vorlagen und darüber, dass diese Menschen nach wie vor keinen Zugang zu Schutzmechanismen erhalten. Kurz vor der türkischen Militäroffensive im Nordosten Syriens im Oktober 2019 führte Amnesty International Interviews mit Dutzenden Personen. Daraus ging hervor, dass aller Wahrscheinlichkeit nach Hunderte syrische Staatsangehörige zwischen Mai und September 2019 aus der Türkei abgeschoben wurden und diese Abschiebungen als „freiwillige Rückkehr“ ausgegeben wurden. Das EU-Türkei-Abkommen trägt darüber hinaus zu beispielloser Überbelegung der Flüchtlingslager auf den Ägäischen Inseln bei, wo Zehntausende Menschen unter entsetzlichen Bedingungen leben müssen.

VerteidigerInnen von Menschenrechten unter Druck

Die Zivilgesellschaft, Menschenrechtsaktivisten, Journalistinnen und Mitarbeitende von NGOs standen 2019 im Visier staatlicher Repression.

 «Menschenrechtler, Journalistinnen, NGOs und andere Menschen, die sich für eine gerechtere Gesellschaft einsetzten, wurden 2019 stark von den Behörden in die Zange genommen», sagt Alexandra Karle. 

 «Ihr Einsatz für staatliche Rechenschaftspflicht wird während und nach der durch Covid-19 ausgelösten Gesundheitskrise umso wichtiger sein. Ihre Menschlichkeit und Solidarität gegenüber den am stärksten vernachlässigten Gruppen wird jetzt so dringend benötigt wie nie zuvor und wird auch in der Zeit nach Covid-19 unverzichtbar sein», sagt Alexandra Karle.

Auch die Schweiz in der Kritik

Im März 2019 ist in der Schweiz ein neues beschleunigtes Asylverfahren in Kraft getreten. Bis jetzt fehlt ein verlässliches System, um besonders verletzliche Asylsuchende und deren Bedürfnisse im Verfahren und bei der Unterbringung systematisch und frühzeitig zu identifizieren. Der direkte Zugang zu fachärztlicher Versorgung war für die Asylsuchenden teilweise erschwert und der Zutritt zivilgesellschaftlicher Akteure in die Bundeszentren ist stark eingeschränkt. Die Schweizer Asylbehörden haben zudem das Dubliner Erstasyl-Abkommen weiterhin sehr rigide angewendet und auch verletzliche Personen und solche mit nahen Verwandten in der Schweiz in andere Dublin-Vertragsstaaten zurückgeführt. 

Eine von Amnesty International publizierte Umfrage zur Verbreitung sexueller Belästigung und sexueller Gewalt in der Schweiz hat ergeben, dass 22 Prozent der Frauen ab einem Alter von 16 Jahren bereits ungewollte sexuelle Handlungen erleiden mussten. Amnesty Schweiz hat deshalb eine Reform des Sexualstrafrechts gefordert, so dass künftig alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung adäquat bestraft werden können und die Schweizer Gesetzgebung internationalen Menschenrechtsnormen gerecht wird. Der Rechtsbegriff der Vergewaltigung basiert in der Schweiz weiterhin auf Gewalt, Gewaltandrohung oder anderen Nötigungsmitteln.

Im Herbst 2019 begannen im Parlament die Beratungen über zwei neue Antiterror-Gesetze, die voraussichtlich 2020 verabschiedet werden. Diese Gesetzesvorschläge sehen erhebliche Freiheitsbeschränkungen vor, die nicht auf begangene Straftaten abstellen, sondern auf Handlungen, die möglicherweise in der Zukunft begangen werden könnten. Das wäre ein massiver Eingriff in die Grundrechte. Einige der Massnahmen sollen bereits für Kinder ab 12 Jahren greifen. Aufgrund der fehlenden grundrechtlichen Garantien ist zudem auch eine willkürliche und diskriminierende Anwendung nicht ausgeschlossen.