©Walencienne/ shutterstock
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Europäischer Menschenrechtsgerichtshof Bedenkliche Unterstützung für Frankreichs Verhüllungsverbot

2. Juli 2014
In einem Urteil vom 1. Juli 2014 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das in Frankreich seit 2011 geltende Verbot der Vollverschleierung gestützt. Aus Sicht von Amnesty International ist das Urteil ein harter Schlag für das Recht auf freie Meinungsäusserung und die Religionsfreiheit.

Der Fall war von einer 24-jährigen Französin vor den Gerichtshof getragen worden, die sich durch das Verhüllungsverbot in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt sah. Seit Inkrafttreten des Gesetzes können in Frankreich Frauen, die im öffentlichen Raum mit einer Ganzkörperverschleierung (Burka oder Nikab) auftreten, mit einer Busse von 150 Euro bestraft werden und/oder zu Kursen in Staatskunde verpflichtet werden.

Der Gerichtshof hält in seinem Urteil fest, dass die von Frankreich angeführten Argumente der öffentlichen Sicherheit und der Geschlechtergleichstellung keine hinreichenden Gründe für ein Vollverschleierungsverbot seien. Jedoch kommt das Gericht zum Schluss, das Tragen einer Vollverschleierung verstosse gegen gesellschaftliche Normen und beeinträchtige das «soziale Zusammenleben».

«Eine solche Argumentation muss alle, welche die Meinungsäusserungsfreiheit als grundlegenden Wert hoch halten, zutiefst beunruhigen», kritisierte John Dalhuisen, Leiter des Europa- und Zentralasien-Programms von Amnesty International. «In seiner Quintessenz bedeutet das Urteil, dass eine Frau keinen Vollschleier tragen darf, weil dies anderen Menschen unangenehm sein kann. Das ist aber keine hinreichende Begründung, um jemandem den Ausdruck einer Überzeugung zu verbieten oder um ein bestimmtes Verhalten zu untersagen, das als solches niemandem weh tut.»

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der Vergangenheit wiederholt betont, dass Unbehagen zum Preis gehört, den demokratische Gesellschaften bezahlen müssen, um das Zusammenleben zu ermöglichen. In der Praxis wird das EGMR-Urteil nun aber dazu führen, dass eine kleine Minderheit von eben diesem Zusammenleben ausgeschlossen wird: Frauen müssen sich inskünftig entscheiden, ob sie ihrer religiösen Überzeugung Ausdruck geben oder aber sich in der Öffentlichkeit bewegen wollen.

Amnesty International anerkennt, dass Freiheitsrechte unter bestimmten Umständen eingeschränkt werden können. Die von Frankreich mit dem Vollverschleierungsverbot eingeführten Einschränkungen sind jedoch weder verhältnismässig noch notwendig.

Das Urteil wurde von der Grossen Kammer des EGMR gefällt und kann somit nicht mehr angefochten werden.

Medienmitteilung veröffentlicht: London, 1.7.2013
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