Der Bericht: The Dublin II Trap

Der Ende März 2010 veröffentliche Bericht «Die Dublin II Falle» zeigt klar auf, dass Griechenland die von ihr ratifizierten Konventionen nicht einhält. Amnesty International verfügt über zahlreiche ...

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Der Ende März 2010 veröffentliche Bericht «Die Dublin II Falle» zeigt klar auf, dass Griechenland die von ihr ratifizierten Konventionen nicht einhält. Amnesty International verfügt über zahlreiche Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen an nach Griechenland zurückgeschickten Asylsuchenden.

Diese wurden Misshandlungen und unmenschlichen Haftbedingungen ausgesetzt ohne Zugang zu einem fairen Asylverfahren. Das Beschwerderecht wurde ihnen verweigert.  Andere Asylsuchende wurden Opfer von Rückschiebungen in ihre Heimat, wo sie Verfolgung ausgesetzt waren.

Die Europäische Kommission hat bereits zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland eingeleitet. Eines ist seit dem 3. November 2009 hängig. Die Schweiz ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Asylsuchenden Zugang zu einem fairen Asylverfahren und zu einer wirksamen Beschwerde haben und bei einer Wegweisung nach Griechenland weder Misshandlungen noch unmenschlichen Haftbedingungen ausgesetzt sind.

The Dublin II Trap: Transfers of asylum-seekers to Greece (pdf 540 KB)
Übersetzung (pdf 530 KB)