«Wir begrüssen die Tatsache, dass Julian Assange nicht in die USA ausgeliefert wird und dass das Gericht anerkannt hat, dass er aufgrund seines Gesundheitszustands dem Risiko der Misshandlung im US-Gefängnissystem ausgesetzt wäre. Aber die Anklage gegen ihn hätte gar nicht erst erhoben werden dürfen. Die Vorwürfe sind politisch motiviert, und die britische Regierung hätte die USA niemals so bereitwillig bei ihrer unerbittlichen Verfolgung von Assange unterstützen dürfen.»
«Das Urteil ist zwar richtig und schützt Assange vor der Auslieferung, aber das Vereinigte Königreich muss sich trotzdem den Vorwurf gefallen lassen, auf Drängen der USA diesen politisch motivierten Prozess betrieben und die Medien- und Meinungsfreiheit auf die Anklagebank gesetzt zu haben. Dies schafft einen eklatanten Präzedenzfall, für den das Vereinigte Königreich als Komplizin mitverantwortlich ist.»
Hintergrund
Der Auslieferungsantrag der USA gegen Julian Assange beruht auf Anklagen, die direkt auf die Veröffentlichung von geheimen Dokumenten im Rahmen seiner journalistischen Arbeit mit WikiLeaks zurückzuführen sind. Derartige Informationen zu veröffentlichen, ist ein Grundelement der Medienfreiheit und des Rechts auf Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse. Diese Aktivitäten sind daher zu schützen und nicht zu kriminalisieren.
In den USA könnte Julian Assange auf der Grundlage von 18 Anklagen vor Gericht gestellt werden. 17 dieser Anklagepunkte werden unter dem Spionagegesetz (Espionage Act) und einer unter dem Cybergesetz (Computer Fraud and Abuse Act) erhoben.
Darüber hinaus könnten ihm schwere Menschenrechtsverletzungen drohen wie zum Beispiel Haftbedingungen, die Folter und anderer Misshandlung gleichkommen. Dies schliesst verlängerte Isolationshaft mit ein. Julian Assange ist der erste Verleger, der sich wegen Anklagen unter dem Spionagegesetz verantworten muss.