© John Gomez | Dreamstime.com
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Grossbritannien / USA Auslieferungsbeschluss: Grosses Risiko für Julian Assange und die Pressefreiheit

20. April 2022
Im Fall Julian Assange hat am 20. April 2022 ein Gericht, der Westminster Magistrates Court in London, den Auslieferungsbeschluss ausgefertigt. Der Beschluss wird jetzt an die britische Innenministerin Priti Patel überstellt.

Bereits im März 2022 hatte der britische Oberste Gerichtshof die Berufung von Julian Assange gegen die Auslieferung abgelehnt. Die britische Innenministerin wird nun bis zum 18. Mai 2022 entscheiden, ob sie dem Auslieferungsantrag der USA stattgeben wird.

«Die Auslieferung von Julian Assange wäre verheerend für die Pressefreiheit und für die Öffentlichkeit, die ein Recht darauf hat, zu erfahren, was ihre Regierungen in ihrem Namen tun», sagt Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International. Die gegen Julian Assange erhobenen Vorwürfe sind direkt auf die Veröffentlichung von Dokumenten im Rahmen seiner Arbeit mit Wikileaks zurückzuführen. Es handelt sich um Praktiken, die für Investigativjournalisten*innen und Verleger*innen ein alltäglicher Teil ihres Berufs sind. Die Veröffentlichung von Informationen, die im öffentlichen Interesse liegen, sind von der Meinungsfreiheit gedeckt und dürfen nicht kriminalisiert werden.

Drohende Misshandlung in den USA

Zudem droht Julian Assange die Gefahr von Misshandlungen, zum Beispiel durch Isolationshaft und Sondermassnahmen. Die diesbezüglichen Zusagen der USA sind unzureichend, da sie jederzeit zurückgenommen werden können. «Die US-Behörden haben unumwunden erklärt, dass sie die Bedingungen für Assanges Inhaftierung in einem Bundesgefängnis ändern werden, wann immer sie es für richtig halten. Dieses Eingeständnis setzt Julian Assange einem grossen Risiko aus, unter Bedingungen inhaftiert zu werden, die zu irreversiblen Schäden an seinem physischen und psychischen Wohlbefinden führen könnten», sagte Agnes Callamard.

Längere Einzelhaft ist in den Hochsicherheitsgefängnissen der USA an der Tagesordnung. Diese Praxis kommt der Folter oder anderen Misshandlungen gleich, die nach internationalem Recht verboten sind. Eine Auslieferung an die USA würde Julian Assange somit dem Risiko schwerer Menschenrechtsverletzungen aussetzen.  Diplomatische Zusicherungen können ihn nicht vor solchem Missbrauch schützen.