Der Inderin Savita Halappanawar wurde 2012 in Irland ein Schwangerschaftsabbruch verweigert, obwohl ihr Leben in Gefahr war. Die junge Frau, die in der 17. Woche schwanger war, hatte wegen starker Rückenschmerzen die Uniklinik in Galway aufgesucht. Nach Angaben ihres Mannes eröffneten ihr die Ärzte dort, dass sie eine Fehlgeburt haben werde. Obwohl sie tagelang um einen Abbruch der Schwangerschaft bat, wurde ihr dies von den Ärzten mit dem Verweis auf die Gesetzgebung verweigert. Sie erklärten, sie könnten nichts machen, weil sie sonst gegen die geltenden Gesetze verstossen würden. Die fatalen Folgen: Die junge Frau starb an den Folgen der Schwangerschaftskomplikation.
Das internationale Recht besagt, dass ein Schwangerschaftsabbruch möglich sein muss, wenn das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren schwer gefährdet sind. Dasselbe gilt für Mädchen und Frauen, die aufgrund einer Vergewaltigung schwanger geworden sind. Auch wenn der Vergewaltiger der eigene Ehemann oder Vater ist. In diesen Fällen sollte ein Schwangerschaftsabbruch unter sicheren Bedingungen möglich sein.
Damit ein Schwangerschaftsabbruch unter den genannten Umständen möglich ist und entkriminalisiert wird, muss Irland seine Rechtssprechung und Gesetze ans internationale Recht anpassen.
Position von Amnesty International
Amnesty International fordert, dass ein Schwangerschaftsabbruch auf legalem Weg möglich sein muss,
- wenn ein Mädchen oder eine Frau aufgrund einer Vergewaltigung, eines sexuellen Übergriffs oder sexuellen Missbrauchs in der Familie schwanger geworden ist oder
- wenn das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren schwer gefährdet ist.
Ausserdem fordt Amnesty die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, das heisst: keine strafrechtliche Verfolgung weder der Frau, deren Schwangerschaft unterbrochen wurde, noch der Person, die den Abbruch vorgenommen hat.
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