Azimjan Askarov war 2010 in einem Prozess, der nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren entsprach, wegen Munitionsbesitzes und Beihilfe zu Mord in zwei Fällen angeklagt worden.
Der Mord an einem Polizisten, an dem er beteiligt gewesen sein soll, wurde im Juni 2010 begangen, als der Süden Kirgistans eine mehrtägige Gewaltwelle erlebte. Azimjan Askarov ist ethnischer Usbeke und Direktor der unabhängigen Menschenrechtsorganisation Vozdukh («Luft»). Er filmte und fotografierte damals die Gewalt, die Tötungen und die Brandanschläge, von denen zum Grossteil die Häuser ethnischer UsbekInnen betroffen waren. Seinen Angaben zufolge wurde er in den ersten drei Tagen der Haft brutal geschlagen, um ihn zu zwingen, den Mord an einem Polizisten «zu gestehen» und andere Personen zu belasten. Die Foltervorwürfe sind bis heute nicht zielführend untersucht worden. Der Uno-Menschenrechtsausschuss hat dagegen anerkannt, dass Azimjan Askarov gefoltert wurde, dass seine Inhaftierung willkürlich ist, seine Haftbedingungen zeitweise unmenschlich waren und dass ihm kein faires Verfahren gewährt wurde.
Azimjan Askarov wurde zu lebenslanger Haft und zur Beschlagnahmung seines Hauses verurteilt. Im Juli reichte sein Rechtsbeistand Rechtsmittel gegen die Beschlagnahmung des Hauses ein, in dem die Frau des Menschenrechtsverteidigers nach wie vor lebt. Das Bezirksgericht von Bazar-Korgon gab dem Einspruch am 5. September statt.
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