Im Kosovo herrscht ein Klima der Straflosigkeit. © Uno
Im Kosovo herrscht ein Klima der Straflosigkeit. © Uno

Kosovo Uno muss sich der Verantwortung stellen

Die Uno-Übergangsverwaltung im Kosovo (UNMIK) hat Entführungen und Ermordungen von Kosovo-Serben in der Zeit nach dem Konflikt von 1998 bis 1999 nicht untersucht. Das stellt Amnesty International in ihrem jüngsten Bericht fest, der im Vorfeld der Beratungen des Uno-Sicherheitsrates zum Kosovo am 29. August 2013 veröffentlicht wurde.

In dem Bericht UNMIK's Legacy: The failure to deliver justice and reparation to the relatives of the abducted zeigt Amnesty International auf, dass die Uno-Übergangsverwaltung Berichten über Entführungen und Tötungen nicht nachgegangen ist und keine entsprechenden Untersuchungen eingeleitet hat. Dabei war sie vom Uno-Sicherheitsrat eigens dafür eingesetzt worden, den Schutz der Menschenrechte im Kosovo zu gewährleisten.

Der Amnesty-Bericht beruht auf ersten Erkenntnissen des Human Rights Advisory Panel (HRAP), das Beratungsgremium der UNMIK. Sie belegen erschreckende Versäumnisse bei der Wiederherstellung von Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für Opfer und deren Familienangehörigen. Das HRAP hatte rund 150 Beschwerden von Angehörigen vermisster Personen erhalten, in erster Linie Kosovo-Serben, die mutmasslich durch Mitglieder der kosovarischen Befreiungsarmee (UCK) entführt worden waren. Angehörige beklagen sich darüber, dass die Uno-Übergangsverwaltung nichts unternommen hat, um die Entführung und anschliessende Ermordung ihrer Verwandten zu untersuchen.

«Das Scheitern der UNMIK, Fälle von Verschwindenlassen und gezielten Tötungen zu untersuchen, hat zum Klima der Straflosigkeit im Kosovo beigetragen», sagt Sian Jones, Kosovo-Experte von Amnesty International. «Es handelt sich bei den Verbrechen um einen systematischen Angriff auf die Zivilbevölkerung und möglicherweise auch um Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dafür gibt es keine Verjährung: Sie müssen untersucht werden und für die Familien der Entführten und Ermordeten muss Wiedergutmachung bereitgestellt werden. Die Vereinten Nationen sollen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen können.»

Der HRAP-Bericht konzentriert sich auf mutmassliche Entführungen von Kosovo-Serben durch die UCK. Amnesty International belegt jetzt aber, dass auch das Verschwindenlassen von Albanern durch serbische Truppen von der Uno-Übergangsverwaltung nicht untersucht wurde.

Trotz der Erkenntnisse und Empfehlungen des HRAP scheinen keine ausreichenden Massnahmen auf Seite der UNMIK getroffen worden zu sein, Entschädigung oder Wiedergutmachung zu gewährleisten.

«Das Erbe des Kosovo-Konflikts muss gelöst werden. Das bedeutet, dass alle Fälle von vermissten Personen im Kosovo untersucht werden müssen, egal, welcher Ethnie sie angehören. Ausserdem müssen die Verantwortlichen für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft gezogen und Wiedergutmachung für die Opfer oder deren Angehörigen bereitgestellt werden. Nur wenn das passiert, können die Narben der Vergangenheit heilen», sagt Jones.

Medienmitteilung veröffentlicht: London / Bern, 27. August 2013
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