© Conflict Armament Research
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Luxemburg Banken, Bomben und Menschenrechtsverletzungen

Medienmitteilung 29. Januar 2016, London/Bern – Medienkontakt
Der Bericht «Banks, arms and human rights violations» zeigt, dass Luxemburg es trotz seiner internationalen Verpflichtungen versäumt hat, Finanzgeschäfte mit international geächteten Waffen explizit zu verbieten. Obwohl der Finanzplatz Luxemburg im Mittelpunkt des Berichts steht, sind die Ergebnisse und Empfehlungen des Berichts auch auf andere EU- und Nicht-EU-Länder wie die Schweiz anwendbar.

Lücken bei der Bankenregulierung ermöglichen Banken die Finanzierung von Geschäften mit Waffen: seien es Geschäfte mit international verbotenen Waffen wie Atombomben oder Clustermunition, oder mit konventionellen Waffen, die illegal eingesetzt werden, etwa zur Begehung von Kriegsverbrechen oder Menschenrechtsverletzungen.

 «Finanzierungen und Investitionen sind keine neutralen Tätigkeiten; sie prägen und fördern wirtschaftliche Aktivitäten – auch in der Rüstungsindustrie. Banken und andere Kreditinstitute spielen eine entscheidende Rolle im weltweiten Kampf gegen die Herstellung, den Handel und den Gebrauch international verbotener Waffen», so David Pereira, Präsident von Amnesty International Luxembourg.

Internationales Recht verbietet die Herstellung, die Lagerung, den Handel und den Gebrauch bestimmter Waffenarten. Dazu gehören biologische und chemische Waffen, Antipersonenminen und Streumunition, die unter allen Umständen und dauerhaft als illegal betrachtet werden. Weiter verbietet das internationale Recht auch die Weitergabe und den Gebrauch konventioneller Waffen, wenn sie dem Zweck dienen, schwere Verstöße gegen das internationale Menschen- und humanitäre Völkerrecht sowie Verbrechen nach internationalem Recht wie etwa Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen zu begehen.

«Nach internationalem Recht haben Staaten Pflichten und Verantwortungen, die auch die Finanzierung von Waffenproduktion einschliessen. Sie müssen sicherstellen, dass sie sich nicht bei der Begehung schwerer Verstösse gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht mitschuldig machen. Banken können ebenfalls haftbar gemacht werden, wenn sie über Finanzierungen oder Investitionen Geschäfte unterstützen – sei es mit international verbotenen Waffen oder mit Waffen, die illegal eingesetzt werden, etwa bei schweren Menschenrechtsverletzungen», sagt Gabriela Quijano, Rechtsberaterin in den Bereichen Wirtschaft und Menschenrechte für das Internationale Sekretariat von Amnesty International.

Die wichtigsten Ergebnisse

Trotz seiner internationalen Verpflichtungen hat Luxemburg nicht die notwendigen Vorschriften erlassen hat, um alle Finanzgeschäfte im Zusammenhang mit international verbotenen Waffen oder mit konventionellen Waffen, die bei Kriegsverbrechen oder schweren Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden, zu untersagen. Einzige Ausnahmen sind Einschränkungen im Zusammenhang mit Streumunition und für den Terrorismus bestimmte Waffen.

Weiter deckt der Bericht einen Mangel an Transparenz auf, was die Richtlinien und Massnahmen im Finanzsektor hinsichtlich Finanzierungen von Waffen angeht. Nur zwei der sieben in Luxemburg tätigen führenden Banken, mit denen Amnesty International Kontakt aufgenommen hat, stellten der Organisation ein veröffentlichtes Positionspapier über Finanzierungen und Investitionen in die Rüstungsindustrie zur Verfügung.

Die untersuchten Banken scheinen ein oft unvollständiges Verständnis ihrer rechtlichen Verpflichtung und ihrer Verantwortung nach internationalen Menschenrechtsstandards zu haben. Selbst wenn internationale Auflagen noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurden, müssen sich in Luxemburg tätige Banken an die geltenden internationalen Vorschriften halten.

«Eine unzureichende nationale Gesetzgebung ist keine Entschuldigung für das Scheitern des luxemburgischen Finanzsektors, Richtlinien über die Finanzierung der Rüstungsindustrie einzuführen und ihre Umsetzung zu kontrollieren», so David Pereira.

Der Bericht legt auch erhebliche Defizite bei den internen Kontrollmechanismen der Banken bei Geschäften mit Waffen offen. Diese von Amnesty International festgestellten Unzulänglichkeiten (z. B. unzureichende Sorgfalt bei der Feststellung der Kundenidentität, fehlende Ausbildung der Mitarbeiter) stimmen mit den von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde gemachten Beobachtungen überein.

«Es gibt erhebliche Mängel bei den Sicherheitsmassnahmen, die Banken daran hindern würden, die Herstellung von Waffen zu finanzieren, die entweder ganz verboten sind oder die illegal eingesetzt werden. Wir hoffen, dass unsere Befunde eine intensive Debatte im Finanzsektor, in der Politik und in der breiten Öffentlichkeit auslösen, wie diese Herausforderungen angegangen werden, um sicherzustellen, dass sich Banken an diesen Rechtsverletzungen nicht mitschuldig machen», erklärt Stan Brabant, Direktor von Amnesty International Luxembourg.

Empfehlungen

Amnesty International fordert die luxemburgische Regierung auf, Finanzgeschäfte im Zusammenhang mit Waffen, deren Herstellung, Lagerung, Handel und Einsatz internationales Recht verletzen, ausdrücklich zu verbieten. Weiter sollten alle erforderlichen Maßnahmen für eine effiziente Durchsetzung dieses Verbots ergriffen werden; zudem müssen die Pflichten der Banken und die Sanktionen im Fall der Nichteinhaltung festgelegt werden.

In Luxemburg tätige Banken müssen:

  • sich in öffentlich zugänglichen Grundsätzen dazu verpflichten, alle Finanzgeschäfte mit international verbotenen Waffen oder mit Waffen, die illegal eingesetzt werden (z.B. bei Kriegsverbrechen), zu stoppen;
  • alle notwendigen Massnahmen zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen ergreifen, indem sie Sorgfaltspflichten zur Erkennung von Risiken und zur Vermeidung von Finanzierungen international verbotener Waffen erlassen und sicherstellen, dass sie über ihre Finanzgeschäfte keine schweren Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach internationalem Recht unterstützen;
  • die Vertragsverpflichtungen mit ihren Kunden und Zuliefern ausbauen und so garantieren, dass alle Geschäfte unter Einhaltung internationaler Rüstungskontrollverpflichtungen und -normen abgeschlossen werden.
Anmerkungen

Die sieben im Rahmen dieser Untersuchung kontaktierten Banken waren: Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Banque Internationale à Luxembourg, Banque de Luxembourg, Banque Raiffeisen, BGL BNP Paribas, ING Luxembourg und KBL European Private Bankers.

Die Informationen wurden in Interviews sowie über schriftliche Korrespondenz zwischen Februar 2013 und März 2015 zusammengetragen. Amnesty International hat nicht untersucht, ob die von den Banken zur Verfügung gestellten Informationen ihren tatsächlichen Investitions- oder Finanzierungspraktiken entsprechen.

Luxemburg war eines der ersten Länder, die den Arms Trade Treaty (ATT), der am 24. Dezember 2014 in Kraft trat, unterzeichneten und ratifizierten. Weiter ist es Mitglied der Chemiewaffenkonvention, der Ottawa-Konvention gegen Antipersonenminen (Mine Ban Treaty) und der Streubomben-Konvention.