«Die Musikerinnen wurden zu Unrecht wegen ‚Rowdytums' zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und müssen sofort freigelassen werden», sagt Amnesty-Experte David Diaz-Jogeix. Amnesty International begrüsst zwar, dass die Haftstrafe von Jekatarina Samuzewitsch in eine Bewährungsstrafe umgewandelt wurde, aber: «Das Urteil des Berufungsgerichts stellt auch im Falle Samuzewitsch nicht klar, dass die Verhängung der Freiheitsstrafe Unrecht war. Das angebliche Rowdytum, welches das Gericht den drei Frauen vorwirft, liegt auch nach russischem Recht nicht vor», so Diaz-Jogeix.
Ein Moskauer Gericht hat am 10. Oktober 2012 die Berufung von Nadeschda Tolokonnikowa und Maria Aljochina abgelehnt. Lediglich Jekatarina Samuzewitsch kommt auf freien Fuss. Sie waren am 17. August zu zwei Jahren Straflager verurteilt worden, weil sie im Februar in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale ein «Punkgebet» - einen Protestsong gegen Präsident Putin - aufgeführt hatten.
«Amnesty International wird sich weiterhin für die Freilassung der beiden inhaftierten Musikerinnen einsetzen», sagt Diaz-Jogeix. «Nadeschda Tolokonnikowa und Maria Aljochina sind gewaltlose politische Gefangene.»
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