Jekaterina Samuzewitsch  © Denis Bochkarev
Jekaterina Samuzewitsch © Denis Bochkarev

Moskauer Urteil gegen Pussy-Riot Ein schwerer Schlag für das Recht auf Meinungsfreiheit

Das heutige Urteil gegen drei Mitglieder der Punkband Pussy Riot ist laut Amnesty International ein schwerer Schlag für das Recht auf freie Meinungsäusserung in Russland. Ein Gericht in Moskau hat Nadeschda Tolokonnikowa, Jekaterina Samuzewitsch und Maria Aljochina wegen Rowdytums zu je zwei Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie im Februar in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale einen Protestsong gegen Putin aufgeführt hatten.

Aus Sicht von Amnesty International handelte es sich bei dem Verfahren von Anfang an um einen politischen Prozess. Die drei Sängerinnen wurden zu Unrecht verfolgt, angeklagt und schuldig gesprochen. Ihre Protestaktion war eine friedliche Inanspruchnahme ihres Rechts auf freie Meinungsäusserung, auch wenn sie dabei die religiösen Gefühle der Gläubigen verletzt haben sollten. Amnesty International betrachtet die drei verurteilten Frauen deshalb als gewaltlose politische Gefangene.

«Wir fordern weiterhin die Freilassung der drei Sängerinnen»,

«Wir fordern weiterhin die Freilassung der drei Sängerinnen» sagt Reto Rufer, Länderbeauftragter von Amnesty International Schweiz. «Das Urteil trägt den Stempel des Kremls und einiger hoher Vertreter der orthodoxen Kirche. Diese beiden Mächte haben sehr wenig Achtung vor dem Recht auf Meinungsfreiheit in Russland.»

«Es ist unübersehbar, dass die Verhaftung und Verurteilung der drei Frauen nicht nur diese jungen Stimmen zum Schweigen bringen sollte, sondern auch eine klare Warnung an alle enthält, die es wagen sollten, das Regime zu kritisieren.»

Das Urteil gegen die Mitglieder von Pussy Riot ist nur ein weiterer Beweis für die politische Einflussnahme auf Strafverfahren und der seit längerem zu beobachtenden schrittweisen Einschränkung der Meinungsfreiheit in Russland. Dazu zählt die Verschärfung des Demonstrationsrechts und die Verab-schiedung des sogenannten NGO-Gesetzes. Demnach werden die Mitarbeiterinnen von Nichtregierungsorganisationen, die politisch arbeiten und finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten, als «ausländische Agenten» registriert. NGOs unterliegen somit zusätzlicher Berichtspflichten und Kontrollen, Verstösse werden straffrechtlich geahndet.

Medienmitteilung veröffentlicht: Bern, 17. August 2012
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