Russland Amnestie kann Rechtsstaatlichkeit nicht ersetzen

18. Dezember 2013 / aktualisiert am 19. Dezember, 12:30
Das aus Anlass des 20-jährigen Jubiläums der russischen Verfassung verabschiedete Amnestiegesetz in Russland bedeutet Freiheit für die noch inhaftierten Pussy-Riot-Künstlerinnen, für die Greenpeace-Aktivisten und für über 20'000 weitere Gefangene. Doch die grundlegenden Probleme Russlands mit dem Rechtsstaat sind damit nicht gelöst. Im Gegenteil: Das Gesetz ist ein weiteres Zeichen für die Politisierung der Justiz in Russland.

Vom Amnestiegesetz werden unter anderem die inhaftierten Pussy-Riot-Sängerinnen und die ausländischen Greenpeace-Aktivistinnen und -Aktivisten profitieren, wie Präsident Putin am 19. Dezember an seiner Jahresmedienkonferenz bestätigte. Das ist zu begrüssen - aber keine Lösung für die grundlegenden Menschenrechtsprobleme im Land. Amnesty International fordert die bedingungslose Freilassung aller Gewissensgefangenen und die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit.

«Es fällt schwer, das Amnestiegesetz zu feiern»,  kommentiert John Dalhuisen, Europa- und Zentralasien-Experte von Amnesty International, den Entscheid. «Zwar werden viele Unrechtsopfer davon profitieren, doch ihre Strafregistereinträge werden damit nicht gelöscht. Ebenso wenig werden alle freigelassen, die Amnesty International als Gewissensgefangene bezeichnet. Viele der im Zusammenhang mit den «Bolotnaja-Protesten» inhaftierten Aktivistinnen und Aktivisten bleiben im Gefängnis».

«Das Amnestiegesetz ist kein Ersatz für ein effizientes, unabhängiges Justizsystem. Es ist vielmehr ein weiterer Beweis für die Politisierung der Justiz in Russland. Die beste Art, das 20-jährige Jubiläum der russischen Verfassung zu feiern, wäre, sie einzuhalten.»

«Die von Amnesty International als Gewissensgefangene bezeichneten Personen haben nichts anderes getan, als friedlich ihre freie Meinung zu äussern. Sie hätten nie verhaftet, angeklagt und verurteilt werden dürfen. Alle Strafurteile und Strafklagen gegen diejenigen, die in den Genuss der Amnestie kommen werden, müssen fallen gelassen werden. Alle anderen Gewissensgefangenen – darunter die «Bolotnaja»-Häftlinge, Michail Chodorkowskis und Platon Lebedew –, die trotz der Amnestie hinter Schloss und Riegel bleiben, müssen umgehend und bedingungslos freigelassen werden.»