Die Aktivistin Evdokia Romanova wurde am 18.10.2017 wegen Verstoss gegen das Propagandagesetz gebüsst. © Privat
Die Aktivistin Evdokia Romanova wurde am 18.10.2017 wegen Verstoss gegen das Propagandagesetz gebüsst. © Privat

Russland Aktivistin unter homophober Gesetzgebung verurteilt

19. Oktober 2017
Am 18. Oktober wurde die Aktivistin Evdokia Romanova mit einer hohen Geldstrafe gebüsst, weil sie über die sozialen Medien Inhalte über die Rechte von LGBTI teilte. Dieses Urteil zeigt, wie absurd das «Propaganda-Gesetz» gegen Homosexuelle ist.

Evdokia Romanova hatte 2015 Links auf einen Bericht der Zeitung Guardian über das Referendum zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Irland und 2016 auf einen Artikel über eine LGBTI-Ausstellung in Sankt Petersburg geteilt. Ein Gericht in Samara büsste sie aufgrund dieser Handlungen nun wegen Widerhandlung gegen das Gesetz, das «Propaganda von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen bei Minderjährigen über das Internet» verbietet. Es verhängte eine Geldstrafe in der Höhe von 50‘000 Rubel (870 USD).

Absurde Anschuldigungen

«Die absurden Anschuldigungen gegen Evdokia Romanova veranschaulichen auf traurige Weise, unter welch schwierigen Umständen LGBTI-AktivistInnen in Russland arbeiten. Sogar die Freiheit, Geschichten über das Internet mit seinen Freunden zu teilen, wird durch ein diskriminierendes und homophobes Gesetz beschnitten», sagt Denis Krivosheev, stellvertretender Direktor für Europa und Zentralasien von Amnesty International.

«Dieses Gesetz richtet sich nicht nur gegen engagierte Individuen wie Evdokia Romanova, es ist ein Instrument, um Angst und Unsicherheit unter LGBTI-AktivistInnen zu streuen.»

Evdokia Romanova ist ein aktives Mitglied der lokalen Sektion der LBTI-Bewegung Avers und der Jugendkoalition für sexuelle und reproduktive Rechte (Youth Coalition for Sexual and Reproductive Rights YCSRR). Am 26. Juli wurde sie unter einem falschen Vorwand zum lokalen Polizeiposten beordert. Zu ihrer grossen Überraschung konfrontierten die Beamten sie dort mit der Tatsache, das gegen sie ein Verfahren unter dem «Propaganda-Gesetz» eingeleitet worden sei. Weitere Informationen zu ihrem Fall wurden ihr und später auch ihrem Anwalt lange verweigert. Erst am 5. September, wenige Tage vor Beginn der Anhörung, bekamen sie Einsicht in die Anklageschrift.

«Propaganda-Gesetz» schürt Hass gegen LGBTI-Gemeinschaft

Nach dem Urteil sagte Evdokia Romanova zu Amnesty International: «Ich fühle mich nicht mehr sicher in diesem Land. Ich erhielt Drohungen von Menschen, die ich nicht kenne. Dieses Gesetz hat so viel Hass gegen die LGBT-Gemeinschaft geschürt. Und es hindert LGBT-Organisationen daran, jungen LGBT-Menschen legale und psychologische Unterstützung zukommen zu lassen.»

Amnesty International ruft die russischen Behörden dazu auf, das «Propaganda-Gesetz» aufzuheben und das Recht auf freie Meinungsäusserung eines jeden Menschen zu respektieren.