Valentina Cherevatenko © AI
Valentina Cherevatenko © AI

Good News Verfahren gegen Valentina Cherevatenko eingestellt

18. Oktober 2017
Die russische Menschenrechtsverteidigerin Valentina Cherevatenko war unter dem «Gesetz über ausländische Agenten» angeklagt worden. Das Strafverfahren wurde nun eingestellt.

Das Verfahren gegen Valentina Cherevatenko wurde mit der Begründung eingestellt, es lägen keine Straftaten vor. Sie war unter dem «Gesetz über ausländische Agenten» angeklagt worden. Valentina Cherevatenko wurde nicht über die Einstellung des Strafverfahrens informiert und erfuhr erst mehr als einen Monat später per Zufall davon.

Valentina Cherevatenko ist eine bekannte Menschenrechtsverteidigerin aus Nowotscherkassk in der Region Rostow. Sie ist Gründerin und Vorstand der Menschenrechtsorganisation Women of the Don Union (Vereinigung der Frauen vom Don) und Vorstand der Stiftung für Zivilgesellschaftsentwicklung und Menschenrechte Women of the Don.

«Gesetz über ausländische Agenten»

Am 2. Juni wurde sie wegen «systematischer Unterlassung von gesetzlichen Pflichten» unter dem «Gesetz über ausländische Agenten» angeklagt.

Laut der Verfügung habe Valentina Cherevatenko sich «absichtlich und böswillig ihrer Pflicht entzogen, diejenigen Dokumente beizubringen, die zur Registrierung der Stiftung für Zivilgesellschaftsentwicklung und Menschenrechte Women of the Don ins Register für ausländische Agenten benötigt wurden». Das bedeutet faktisch, dass sie ihre Organisation nicht freiwillig als «ausländischen Agenten» hat registrieren lassen.

Valentina Cherevatenko ist die erste Vorsitzende einer NGO, die unter Artikel 330.1 strafrechtlich verfolgt wurde; ihre Anklage stellte einen traurigen Präzedenzfall dar. Bei einer Verurteilung hätten ihr bis zu zwei Jahre Haft gedroht.

Im Ungewissen gelassen

Cherevatenko Rechtsbeistand hatte bei der Generalstaatsanwaltschaft nach dem Stand des Falls von Valentina Cherevatenko gefragt und erhielt  von der Nordkaukasus-Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft am 24. Juli die Mitteilung, dass die Anklage am 19. Juni fallen gelassen worden sei.

Weder Valentina Cherevatenko noch ihr Rechtsbeistand waren von den russischen Behörden über die Einstellung des Verfahrens informiert worden. Sie hielten diese Information zunächst für ein Gerücht; insbesondere weil sie sich an besagtem 19. Juni in einer anderen Angelegenheit mit dem Ermittler getroffen hatten, der zuvor an dem Fall gearbeitet hatte.

Die Entscheidung, die Anklagen fallen zu lassen und das Strafverfahren einzustellen, wurde mit dem «Nichtvorliegen von Straftaten» begründet. Die Behörden räumen also ein, dass Valentina Cherevatenko die ihr zur Last gelegte Straftat nicht begangen hat.