Die Fachärztin für Intensivmedizin Tatyana Revva aus Kalatsch am Don hatte sich bei der Krankenhausverwaltung wiederholt über die unzureichende Schutzausrüstung für das Personal und andere Probleme in ihrem Krankenhaus im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beschwert. Wegen diesen und anderen arbeitsbezogenen Beschwerden wurde sie mit ungerechtfertigten Disziplinarmassnahmen überzogen. Die Ärztin ist allein wegen der Ausübung ihres Rechtes auf freie Meinungsäusserung und wegen ihres Einsatzes für Angelegenheiten des öffentlichen Interessens Repressalien ausgesetzt und könnte nun sogar ihre Arbeit verlieren.
Tatyana Revva ist im Gesundheitsbetrieb an vorderster Stelle tätig und scheut sich nicht, Missstände anzuprangern. Damit trägt sie dazu bei, dass wirksame Massnahmen gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus getroffen und die bestmögliche Gesundheitsversorgung gewährleistet werden können. Trotzdem hat das Gericht ihre Zivilklage gegen die anhängigen Disziplinarmassnahmen des Krankenhauses abgewiesen. Tatyana Revva hat Rekurs gegen diesen Gerichtsbeschluss eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft teilte Tatyana Revva im Juli mit, dass mehrere Missstände, über die sie sich zuvor beschwert hatte, durch eine staatsanwaltschaftliche Untersuchung bestätigt wurden. Im selben Brief wurde ihr jedoch auch mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft von Kalachevsky den Entscheid der örtlichen Polizei aufgehoben hat, wonach kein Strafprozess unter Artikel 128.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation («Verleumdung») gegen sie eröffnet werden sollte. Im Brief stand weiter, dass die Polizei angewiesen wurde, ein neues Ermittlungsverfahren gegen sie einzuleiten. Auf diese Art sollte festgestellt werden, ob eine Strafverfolgung gegen Tatyana Revva eröffnet werden sollte.