Seit dem 22. November 2019 stand Yulia Tsvetkova wegen ihrer Zeichnungen des weiblichen Körpers unter der unbegründeten Anschuldigung, «pornografisches Material hergestellt und verbreitet» zu haben, unter Hausarrest.
Seit dem 16. März 2020 befindet sie sich zwar nicht mehr unter Hausarrest, und auch eine dringend benötigte zahnärztliche Untersuchung wurde ihr nun gestattet. Dennoch laufen nach wie vor strafrechtliche Ermittlungen gegen Yulia Tsvetkova. Am 11. Dezember 2019 wurde eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Rubel (etwa 730 Euro) gegen sie verhängt, weil sie die Administratorin zweier Online-LGBTI-Plattformen ist. In der Begründung heisst es, dies sei «Werbung für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen zwischen Minderjährigen» – obwohl die Plattformen wie im russischen Recht vorgeschrieben mit dem Hinweis versehen sind, dass sie nur für Volljährige zugänglich sind.
Sollten die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Yulia Tsvetkova zu einer Anklage und Verurteilung führen, drohen bis zu sechs Jahre Gefängnis.
Abgeschlossene Briefaktion