Delegiertenversammlung 2006 Amnesty International ruft zu einem doppelten Nein auf

30. Mai 2006
Einstimmig haben Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Delegiertenversammlung der Schweizer Sektion von Amnesty International am Wochenende in Delsberg einer Resolution zugestimmt, mit der die Schweizer

Einstimmig haben Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Delegiertenversammlung der Schweizer Sektion von Amnesty International am Wochenende in Delsberg einer Resolution zugestimmt, mit der die Schweizer Bevölkerung aufgefordert wird, am 24. September 2006 mit einem doppelten Nein sowohl das Asyl- als auch das Ausländergesetz abzulehnen.

Das revidierte Asylgesetz gefährdet verfolgte Personen und erhöht das Risiko von Fehlentscheiden erheblich, weil es auf Gesuche von Personen ohne Identitätspapiere nur beschränkt eintritt und diesen eine Beschwerdefrist von nur fünf Tagen einräumt. Mit der Verschärfung des Asylgesetzes wäre mit einer Zunahme von Fehlentscheiden wie demjenigen von Stanley Van Tha zu rechnen, einem Asylsuchenden, der nach Myanmar (Burma) zurückgeschafft, bei seiner Einreise verhaftet und zu 19 Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Das neue Ausländergesetz ist unmenschlich und unverhältnismässig, weil es vorsieht, dass Personen, die nicht legal aus unserem Land ausreisen können, bis zu zwei Jahre inhaftiert werden können, obwohl sie keinerlei Delikt begangen haben.

Die Delegiertenversammlung von Amnesty International hat zudem einstimmig eine Resolution zum «Krieg gegen den Terror» gutgeheissen. Zu einem Zeitpunkt, in dem das absolute Folterverbot durch einzelne Staaten in Frage gestellt wird, appelliert Amnesty International an alle Mitglieder der Bundesversammlung, sich für das absolute Folter- und Misshandlungsverbot aussprechen und fordert den Bundesrat auf, umgehend das Zusatzprotokoll zur Uno-Konvention gegen Folter zu ratifizieren. Die Schweizer Behörden sollen sich für die sofortige Schliessung geheimer Haftzentren einsetzen und ausserordentliche Überstellungen in Drittstaaten mit allen möglichen Mitteln verhindern. «Diplomatische Zusicherungen» oder andere Versprechungen sind als Schutzmassnahmen ungenügend und dürfen nicht als Rechtfertigung für Missbräuche akzeptiert werden.

Gleichzeitig mit der Delegiertenversammlung wurde die Aktionstournee «Mobil gegen häusliche Gewalt» im Kanton Jura lanciert. Diese Tournee, die im Rahmen der AI-Kampagne «Stoppt Gewalt gegen Frauen» durchgeführt wird, will die Bevölkerung dafür sensibilisieren, dass häusliche Gewalt eine Menschenrechtsverletzung darstellt. Die kantonalen Behörden werden aufgefordert, Massnahmen gegen häusliche Gewalt zu ergreifen. Das Aktionsmobil ist bis zum 20. Mai im Kanton Jura unterwegs. Die Aktionstournee wird im August im Kanton Wallis fortgesetzt.