© Crispin Hughes/Oxfam
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Revision Waffengesetz Jeden Tag ein Suizid mit der Schusswaffe: Schweizer Waffengesetz muss verschärft werden

In der Schweiz sind rund 2 Millionen Waffen im Umlauf, Armeewaffen sind in den meisten Haushalten vorhanden. Unser Land verzeichnet gleichzeitig eine hohe Suizidrate. Mit knapp 1500 Todesfällen jährli

In der Schweiz sind rund 2 Millionen Waffen im Umlauf, Armeewaffen sind in den meisten Haushalten vorhanden. Unser Land verzeichnet gleichzeitig eine hohe Suizidrate. Mit knapp 1500 Todesfällen jährlich fordert Suizid mehr Todesopfer als Autounfälle, Drogen und AIDS zusammen.

Dabei sind Schusswaffen die häufigste Suizid-Methode: 36% der Männer, die sich selbst töten, greifen zur Waffe. Und fast jeder zweite Waffensuizid wird mit der Armeewaffe verübt, erläuterte Dr. Kurt.

Da Suizid und häusliche Gewalt meistens im Affekt passieren, erhöht die breite Verfügbarkeit von Schusswaffen das Risiko der Tatausübung mit fatalen Folgen. Wird demgegenüber der Zugang zu Waffen erschwert, sinkt die Suizidrate, wie u.a. das Beispiel Kanada zeigt. Die Wirksamkeit von suizidpräventiven Massnahmen – wie der Entgiftung von Haushaltgas oder der Sicherung von hohen Brücken – wird von vielen Studien belegt.

Bei Waffen wirken folgende Massnahmen: Bedürfnisnachweis, Waffenregister, erschwerter Zugang zu Munition und Limitierung der Waffen-Aufbewahrung. Aus diesen Gründen fordert auch das Bundesamt für Gesundheit eine Verschärfung des Waffegesetzes.
Waffen gehören nicht in einen Haushalt

„Waffen und Munition gehören prinzipiell nie in einen Haushalt“, erklärt Liz Isler, Vorstandsmitglied der Betroffenengruppe Forum Gewaltopfer. Hinter der Gewalt stehe nicht nur ein Opfer, sondern eine ganze Reihe von traumatisierten Mitmenschen. Es ist wichtig, nicht nur ihnen ein Gesicht zu geben, sondern auch die Sinnlosigkeit der Gewalt sowie die Verantwortung der Politik aufzuzeigen. Dringende Aufgabe der Politik sei es, die nötigen Präventivmassnahmen zu ergreifen, betonte Liz Isler

„Der Attentäter von Zug konnte eine Pump action, ein Sturmgewehr, eine Pistole und einen Revolver legal erwerben. Hätte es ein zentrales Waffenregister gegeben, wäre die Polizei bei der Erteilung eines Waffenerwerbsscheins darauf gestossen, welche weiteren Schusswaffen sich bereits in seinem Besitz befanden“, erläuterte der Zuger Sicherheitsdirektor Hanspeter Uster. Jagd- und Sportwaffen dürfen nicht von der Waffenerwerbsscheinpflicht ausgenommen werden: „Der Attentäter hatte früher einem Schützenverein angehört“.

Wie Nationalrat Paul Günter sagte, habe es der Ständerat soeben versäumt, die offenen Probleme beim Waffengesetz zu lösen. Nun sei der Nationalrat gefordert. „Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum der Staat, der fast alles über mich weiss, ausgerechnet nicht wissen will, welche Waffen ich besitze“. Waffen müssen markiert und registriert werden; es muss eine Aktion zur Rückgabe der Waffen lanciert werden. Ordonnanzwaffen dürfen nicht mehr abgegeben werden.

Auf internationaler Ebene hat die Schweiz weitgehend zur Verabschiedung des Uno-Aktionsplans über Kleinwaffen beigetragen. Der Aktionsplan empfiehlt die Einführung zentraler Waffenregister, erklärte Daniel Bolomey, Generalsekretär der Schweizer Sektion von Amnesty International. So engagiert sich die Schweiz international erfolgreich für eine Massnahme, die sie im Inland grösste Mühe hat umzusetzen.

In der Schweiz kann jeder ab 18 die gefährlichsten Waffen erwerben, wenn er nicht im Strafregister eingetragen ist. Dabei werden Tötungsdelikte im Affekt weitgehend von nicht bereits verurteilten Personen begangen. Deshalb unterstützt Amnesty International einen Bedürfnisnachweis für den Waffenerwerb durch Private. Zudem sollten Privatpersonen den Behörden Waffenverkäufe bereits vor und nicht erst nach der Transaktion melden müssen.

Medienmitteilung von Amnesty International - Association Stop suicide - Ipsilon - Société suisse de psychiatrie et psychothérapie - Schweizerischer Friedensrat - Forum Gewaltopfer
13. Juni 2006