Personen, die im Rahmen des Asylgesetzes in der Schweiz leben, machen weniger als ein Prozent der gesamten Bevölkerung aus. Dazu gehören alle anerkannten Flüchtlinge, vorläufig aufgenommenen Personen und solche, die sich im Asylverfahren befanden. Insgesamt lebten im Jahr 2008 70’683 Personen im Rahmen des Asylgesetzes in der Schweiz:
- 17’163 Personen standen im Asylverfahren
- 3’960 Personen standen im Ausreiseprozess
- 23’242 anerkannte Flüchtlinge lebten in der Schweiz
- 22’958 vorläufig aufgenommene Personen lebten in der Schweiz, weil deren Rückkehr aufgrund einer Bürgerkriegssituation nicht möglich war.
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Einreise und Ausreise
- 16’606 Personen sind in die Schweiz eingereist und haben ein Asylgesuch gestellt.
- 10’918 Personen sind aus der Schweiz ausgereist, nachdem sie einen negativen Asylentscheid oder einen Nichteintretensentscheid erhalten haben.
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Asylentscheide
- 2’261 Personen haben Asyl erhalten, weil sie als Flüchtlinge gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden.
- 4’327 Personen wurden vorläufig aufgenommen, weil eine Rückkehr aufgrund der Situation in ihrem Land zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich oder zumutbar war.
- 3’073 Personen erhielten einen Nichteintretensentscheid (NEE), d.h. auf ihr Asylgesuch wurde aus formellen Gründen (beispielsweise fehlende Papiere, ungenügende Fluchtgründe, illegale Handlungen) nicht eingetreten.
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Weitere Informationen
Monatlich aktualisierte Zahlen zum Asylwesen in der Schweiz beim
Bundesamt für Migration (BFM) www.bfm.admin.ch
Umfassende Informationen zum Schweizer Asylwesen sowie wichtige Kontaktadressen bei der Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) www.osar.ch