Dazu gehören unter anderen:
- unverhältnismässige Gewalteinsätze
- der unnötige Einsatz von gefährlichen Mitteln und Methoden wie z.B. Bauchlage, Paintballmunition, Tränengas in geschlossenen Räumen, Elektroschockpistolen (Taser), etc.
- rassistisches und diskriminierendes Verhalten
Ausserdem musste Amnesty International feststellen, dass die fehlbaren PolizistInnen praktisch immer straflos davon kamen, weil es keine oder keine gründliche und unparteiische Untersuchung gab.
AI ist klar, dass die Polizei eine schwierige Aufgabe hat und dass unverhältnismässige Gewalteinsätze und fehlbares Verhalten nicht die Regel sind, aber sie kommen vor und sie können und müssen vermieden werden, wenn die Polizei und dazu ist sie verpflichtet die Menschenrechte respektieren will.
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Das fordert Amnesty International
- Konkrete Massnahmen
Um Menschenrechtsverletzungen bei Polizeieinsätzen zu vermeiden, braucht es konkrete Massnahmen wie die Einführung eines Ethikkodexes, eine verbesserte Ausbildung, klare Regelungen oder Verbote für gefährliche Einsatzmittel wie zB. den Taser.
- Unabhängige Beschwerdeinstanzen
Um eine menschenrechtskonforme Polizei zu garantieren müssen unabhängige Untersuchungs- und Beschwerdeinstanzen auf kantonaler bzw. regionaler Ebene geschaffen werden, um Klagen gegen die Polizei schnell und unparteiisch zu untersuchen und allfällige Rechtsverletzugnen zu ahnden.
- Klare Rahmenbedingungen für private Sicherheitsfirmen
Ausserdem fordert AI die Schaffung von klaren Rahmenbedingungen für die Delegation von staatlichen Sicherheitsaufgaben an private Firmen.